Drei mutmaßliche Schleusungen hat die Bundespolizei innerhalb eines Tages im Landkreis Konstanz festgestellt. Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, war am frühen Sonntagmorgen, 29. Mai, zunächst eine dreiköpfige Familie durch Beamte am Bahnhof Konstanz kontrolliert worden. Die syrischen Staatsangehörigen im Alter von 57, 47 und 15 Jahren seien ohne Ausweis unterwegs gewesen.

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Flucht über Türkei und Italien

Den Bundespolizisten erzählte die Familie, zunächst in die Türkei geflüchtet zu sein. Von dort aus soll sie gemeinsam mit anderen Schutzsuchenden gegen Bezahlung mit einem Schiff nach Italien gefahren sein. Im Anschluss erfolgte die Weiterreise mit dem Zug über die Schweiz nach Deutschland.

Nur wenige Stunden später sei am Bahnhof in Singen ein weiterer syrischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt worden. Der 23-Jährige war mit einem Zug aus der Schweiz eingereist. Die für den Grenzübertritt erforderlichen Ausweispapiere führte er nicht mit sich. Auch er gab gegenüber den Beamten an, mithilfe eines Schleusers gegen die Zahlung eines Geldbetrags von der Türkei aus über Italien nach Deutschland gereist zu sein.

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In den Mittagsstunden wurde schließlich ein afghanischer Staatsangehöriger im Polizeirevier Radolfzell vorstellig. Der 19-Jährige, der ebenfalls keinen Ausweis hatte, gab an, von Afghanistan über Frankreich geschleust worden zu sein. Zuständigkeitshalber wurde er an die Bundespolizeiinspektion Konstanz übergeben.

Alle fünf Personen baten um Schutz und wurden zur Prüfung ihrer Asylgesuche an die Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge weitergeleitet. Mehrere Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts wurden eingeleitet. Zu den genauen Tathergängen und den Hintergründen der mutmaßlichen Schleusungen ermittelt nun die Bundespolizeiinspektion Konstanz.

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