Der Kreistag hat mit seiner Zustimmung die Weichen für ein wichtiges Bauvorhaben gestellt. Danach plant der Landkreis eine neue Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Das fünfgeschossige Gebäude soll in Konstanz (Line-Eid-Straße/Reichenaustraße) errichtet werden und Platz bieten für bis zu 248 Bewohner. Die Baukosten werden auf 8,7 Millionen Euro beziffert. Das Grundstück unmittelbar neben einer Fläche, auf der ein Hotel gebaut werden soll, befindet sich in Besitz der Stadt Konstanz.

Bild 1: Neue Flüchtlingsunterkunft an der Reichenaustraße: Kreistag sagt Ja zu Bauprojekt

Der Landkreis strebt einen Vertrag nach Erbbaurecht an, der eine Nutzungsdauer von 40 Jahren festlegt. Der Konstanzer Gemeinderat beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Projekt. Mit der Zustimmung wird gerechnet.

Im Gegenzug zu dem Bauvorhaben will der Landkreis zwei bisher für die Erstunterbringung von Flüchtlingen genutzte Gebäude an die Stadt zurückgeben. Es handelt sich um die Gemeinschaftsunterkünfte in der Luisenstraße (Atrium) und in der Steinstraße. Diese Gebäude soll die Stadt Konstanz künftig für Flüchtlinge nutzen können, die aus den Erstunterkünften des Landkreises ausziehen dürfen und die von der Stadt untergebracht werden müssen, sogenannte Anschlussunterkünfte.

Kann später von der Stadt genutzt werden: die Gemeinschaftsunterkunft in der Steinstraße. Bild: Oliver Hanser
Kann später von der Stadt genutzt werden: die Gemeinschaftsunterkunft in der Steinstraße. Bild: Oliver Hanser | Bild: Oliver Hanser

Landrat Frank Hämmerle berichtete in der Kreistagssitzung, dass kreisweit mehr als 860 Menschen aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürften. Es fehlt allein entsprechender Wohnraum in den Kommunen. 

Gegenwärtig werden 1898 Frauen, Kinder und Männer in den Gemeinschaftsquartieren des Landkreises betreut. Wie einer Information des Landratsamts für den Kreistag zu entnehmen ist, wurden im Juli 2017 63 Flüchtlinge neu aufgenommen, im August waren es 53. Der Landkreis betreibt 30 Gemeinschaftsunterkünfte. In einigen Quartieren ist bereits für die Bewohner die neue, gesetzlich vorgeschriebene individuelle Wohnfläche von sieben Quadratmetern gewährleistet (alte Vorgabe: 4,5 Quadratmeter).