Rolf Hohl

Für Grenzgänger gibt es bei den Steuern einige Aspekte zu beachten, wenn sie sich in der Schweiz eine Stelle suchen. In erster Linie sollten potenzielle Grenzgänger nicht alleine auf die vergleichsweise hohen Gehälter im Nachbarland achten. Denn solange der ständige Wohnsitz in Deutschland liegt, zahlen auch Grenzgänger hier ihre Steuern.

Alleinstehende sind im Vorteil

Diese müssen dem deutschen Fiskus quartalsweise im Voraus bezahlt werden müssen, wobei mitunter stattliche Summen auf einmal fällig werden. Erst am Ende des Jahres werden dann zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt wieder zurückerstattet. Zuvor werden vom monatlichen Gehalt 4,5 Prozent Quellensteuer vom Schweizer Fiskus einbehalten, die aber vom deutschen Finanzamt wieder angerechnet werden.

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Vor diesem Hintergrund kann es für Grenzgänger sinnvoll sein, ihren ständigen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Steuerberaterin Sybille Kern aus Konstanz unterscheidet dabei grob zwischen Alleinstehenden und Familien mit Kleinkindern. Für erstere lohne sich ein Umzug aus steuerlichen Gründen fast immer. Bei Familien würden hingegen die Steuerersparnisse häufig durch die hohen Lebenshaltungskosten wieder konsumiert. Insbesondere die Kindertagesbetreuung bis zum Kindergartenalter sei in der Schweiz sehr teuer, mahnt sie.

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Rentner profitieren von Schweizer Altersvorsorge

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich für Grenzgänger, die zwar in Deutschland wohnen, aber an weniger als 60 Tagen an ihren Wohnort zurückkehren oder mindestens 110 Kilometer von ihrem Arbeitsort entfernt wohnen. Diese können unter Umständen ihr Einkommen vollständig in der Schweiz versteuern. Dies wird jedoch im Einzelfall vom deutschen Finanzamt geprüft. Ein Vorteil für Grenzgänger ist laut Sybille Kern auch die Schweizer Altersvorsorge. Allerdings würden Rentenbezüge in der Schweiz wesentlich höher besteuert als in Deutschland, weshalb viele nach dem Renteneintritt wieder zurück in die Bundesrepublik zögen.