Als besonders dreist empfinden einige Mitarbeiter beim Hauptzollamt Singen eine ungewöhnliche Masche eines 34-jährigen Mannes. Der Mann sei den Zöllnern am Grenzübergang Bietingen ins Netz gegangen, schreibt Pressesprecher Mark Eferl in einer Mitteilung. Der Mann wollte sich für eine zuvor aus China eingeschmuggelte Armbanduhr mit einer falschen Rechnung auch noch die Mehrwertsteuer erstatten lassen, fasst Eferl den komplizierten Sachverhalt zusammen.
Ausfuhrscheine ohne zugehörige Waren
Zunächst schien es für die Beamten eine Routineabfertigung zu werden: Der 34-jährige Mann legte am Zollamt Bietingen sechs Ausfuhrscheine vor, um sich von den Zöllnern für die Erstattung der Mehrwertsteuer die Ausfuhr der Waren bestätigen zu lassen. Bei der Kontrolle stellten die Ermittler jedoch fest, dass der Mann von den angemeldeten Waren lediglich eine Armbanduhr mit sich führte. Auf Nachfrage habe der Mann angegeben, dass sich die restlichen Waren noch in Deutschland befinden würden. Da dies laut Mark Eferl eine Ordnungswidrigkeit darstellt, hätten die Zöllner den Mann genauer unter die Lupe genommen.
34-jähriger legt falsche Rechnung vor
Eferl spricht von berechtigtem Bauchgefühl, als die Zöllner die Uhr einer namhaften Schweizer Manufaktur und die angeblich dazugehörende Rechnung genauer unter die Lupe nahmen. Die Zöllner hätten festgestellt, dass die Uhr einen weit höheren Wert haben musste, als auf der Rechnung eines Esslinger Juweliers ausgewiesen war. Mark Eferl betont, dass der Juwelier mit dem Vergehen nichts zu tun habe. Die Rechnung habe zu einem anderen Verkauf gehört.
Originalrechnung liegt bei 10.000 Euro
Mit den Erkenntnissen der Beamten konfrontiert, habe der Mann angegeben, die Originalrechnung der Uhr verloren zu haben. Doch auch diese Aussage sei von den Zöllnern widerlegt worden, als sie im Gepäck des Mannes die Originalrechnung aus China in Höhe von über 10.000 Euro fanden. Da der wertvolle Zeitmesser in Deutschland verbleiben sollte, wurde gegen den 34-Jährigen wegen des Nichtanmeldens der eingeführten Uhr und wegen des Nichtmitführens der zur Ausfuhr angemeldeten Waren ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Einfuhrabgaben sowie die Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe belaufen sich nach Angaben des Hauptzollamts auf insgesamt fast 4500 Euro.