Ab sofort steht an der einstigen Kunstgrenze auf Klein Venedig nicht nur ein Grenzzaun, sondern zwei. Der regionale Führungsstab in Kreuzlingen habe entschieden, einen zusätzlichen Zaun auf Schweizer Gebiet zu installieren. Dies teilt Carolin Leuch, Pressesprecherin der Gemeinde Kreuzlingen mit. Die Entscheidung sei nach Absprache mit der Kantonspolizei und der Grenzwache gefallen.

Auch der nahe Bahnübergang ist ab sofort gesperrt
Als Grund werden Beobachtungen Schweizer Behörden und eines von der Stadt Kreuzlingen beauftragten Sicherheitsdiensts aufgeführt. Demnach hielten zu viele Menschen die nötigen Abstandsregeln und Versammlungsbeschränkungen nicht ein, teilt Leuch mit.
Auch der Bahnübergang Freiestrasse ist ab sofort gesperrt. Dies war im Zuge von Sanierungen durch die Deutsche Bahn eigentlich erst für die Zeit zwischen 9. und 16. April vorgesehen.
Bundespolizei in Deutschland: Äußern uns nicht zur Maßnahme der Schweiz
Rückblick: Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die deutsche Bundespolizei Mitte März einen Zaun entlang der Kunstgrenze aufgestellt. Seither treffen sich beidseits der Grenze regelmäßig viele Menschen am Grenzzaun, die eidgenössischen Behörden sehen die in der Schweiz geltenden Verhaltensregeln als nicht mehr befolgt.

Die Bundespolizei in Konstanz könne sich laut ihres Sprechers Christian Werle zu dieser Maßnahme nicht äußern, da es sich um eine „der Schweizer Stadt Kreuzlingen sowie weiterer Sicherheitsstellen ebendort“ handle. „Die verantwortlichen Stellen beidseits der Grenze sind aber in ständigem Informationsaustausch“, sagt er auf Anfrage.
Stadtpräsident: „Müssen diszipliniert verzichten“
„Aus diesem Grund unterstützen wir den Entscheid, einen zusätzlichen Zaun zu installieren“, erklärt Kreuzlingens Stadtpräsident Thomas Niederberger. Er hänge auch mit den Wetteraussichten zusammen. „Wir wollen mit dem Zaun und mit verstärkter Präsenz an öffentlichen Plätzen eine Ausgangssperre an Ostern verhindern“, ergänzt Niederberger. Diese hätte weitreichende Konsequenzen, betont der Stadtpräsident und appellierte: „Wir alle müssen jetzt diszipliniert verzichten.“
Im Kanton Thurgau sind Treffen von mehr als fünf Personen verboten. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg gilt laut der Corona-Verordnung derzeit ein Versammlungsverbot von Gruppen mit mehr als zwei oder aus einem Haushalt stammenden Personen. Beide Länder verhängen Strafen beim Übertreten der Regeln.
