Sie verbreiten sich schnell und sorgen für Verunsicherung: Immer wieder kursieren Falschmeldungen im Internet. Wer dahintersteckt oder was damit bezweckt werden soll, bleibt oftmals im Dunkeln. Doch auch die Polizei verfolgt die Einträge in sozialen Netzwerken aufmerksam und mit Argwohn, wie sich in dieser Woche gezeigt hat. Denn mancher Nutzer betreibt nichts anderes als Panikmache im Internet.
Aus diesem Grund hat das Polizeipräsidium am Dienstag, 16. Mai, einen Beitrag aus der Facebook-Gruppe „Polizei-/Zollkontrolle; Verkehrsmeldungen Bodensee, Schwarzwald, TUT, VS“ auch zurückgewiesen. Dort hatte ein anonymer Verfasser behauptet, in Konstanz sei ein Messerstecher unterwegs. Angeblich sei dieser zwischen den Bahnhöfen Fürstenberg und Petershausen gesehen worden und es bestehe Gefahr für die Passanten in diesem Bereich.
„Kreis Konstanz!!“, hieß es dort nach zwölf vorangestellten Ausrufezeichen. „Zwischen Fürstenberg Bahnhof und Petershausen Bahnhof, läuft jemand mit einem Messer rum und attackiert wild Leute!! Passt auf wenn ihr dort unterwegs seit, der stand gerade vor einem Kindergarten!!!!“ [Rechtschreibung des Originals beibehalten, Anmerkung der Redaktion]
Polizei stellt klar: Diese Meldung stimmt nicht
Auch das Polizeipräsidium Konstanz wurde auf diesen Inhalt aufmerksam und dementierte die Behauptungen auf seiner eigenen Facebook-Seite. Die Meldung sei falsch. Und: „Wir haben den Bereich kontrolliert und konnten nichts in diese Richtung feststellen.“ Kurz nach dem Dementi der Polizei verschwand dann auch der Beitrag aus der Facebook-Gruppe über den angeblichen Messerstecher in Konstanz.
Kursieren derartige Meldungen im Netz, ist es wichtig, genau hinzuschauen und diese kritisch zu hinterfragen, statt sie einfach weiterzuleiten. Beispielsweise können zuerst durch die Eingabe der entsprechenden Schlagworte in eine Suchmaschine weitere Quellen der Meldung gesucht werden. Sind diese nicht zu finden, kann die Wahrheit der angeblichen Information durchaus angezweifelt werden. Auch der Absender einer Nachricht sollte stets geprüft werden. In diesem Fall wurde der Beitrag anonym veröffentlicht, der Nutzer wollte wohl nicht mit seinem Klarnamen zu seinem Facebook-Märchen stehen.
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