15 Mal hatte der Angeklagte im Juli 2020 mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen, sodass dieser noch am selben Tag im Klinikum verstarb – daran besteht vor dem Landgericht Konstanz kein Zweifel. Auch der Angeklagte bestreitet
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Konstanzer sticht 15 Mal auf seinen Mitbewohner ein. Vor Gericht sagt er, es sei Notwehr gewesen. Wie passt das zusammen?
Im Juli 2020 verletzte der Angeklagte seinen Mitbewohner tödlich mit einem Messer. Wegen Totschlags muss er sich nun vor dem Konstanzer Landgericht verantworten. Seine Tat bestreitet der 42-Jährige nicht. Trotzdem sind am Ende des ersten Verhandlungstages noch viele Fragen offen.
