Dass Konstanz ein bisschen kompliziert sein kann, wissen nicht nur die Konstanzer. Diese Feststellung trifft auch auf die Müllgebühren in der Konzilstadt zu. Selbst die Entsorgungsbetriebe der Stadt (EBK) sprechen von einem „sehr ungewöhnlichen“ System. Doch jetzt wollen die EBK die Wende einleiten. Am 23. März befasst sich zunächst der Technische Betriebsausschuss, am 30. März dann der gesamte Gemeinderat mit einem Änderungsvorschlag.
Wenn er angenommen wird, dauert es noch einmal bis Herbst mit der endgültigen Ausarbeitung und Beschlussfassung. Erst 2026 könnte die Neuerung greifen – denn der Umstellungsprozess hätte es in sich, wie EBK-Betriebsleiterin Ulrike Hertig auf Anfrage erklärt. Sowohl vom Verwaltungs- als auch vom logistischen Aufwand her käme einiges auf das städtische Unternehmen zu. Doch das würde sich nach ihrer Überzeugung für alle lohnen.

Die EBK setzen sich dafür ein, dass die Gebühr in Konstanz künftig nach Grundstück und den dort abgestellten Behältern abgerechnet wird und nicht mehr nach Personen. Ähnlich wie das etwa in Radolfzell und Singen ist. Das neue System würde auch eine kleine Ersparnis für den städtischen Haushalt bringen – hauptsächlicher Impuls ist laut Hertig allerdings die Reduzierung des „Wahnsinnsverwaltungsaufwandes“ bei den EBK, den ja letztlich der Gebührenzahler tragen müsse.
Wie es bisher ist
Heute ist es in Konstanz so: Jeder einzelne Haushalt erhält einen Abfallgebührenbescheid. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Zahl der dort gemeldeten Menschen. Die Behältergröße wird ebenfalls danach berechnet: je 15 Liter Rest- und Biomüll pro Kopf und Woche. Wer mehr oder weniger will, kann das so nicht bestellen.
Obwohl die Abfallbehälter zur gemeinschaftlichen Nutzung grundstücksbezogen zugeteilt werden, muss also jeder einzelne dort existierende Haushalt einen Bescheid bekommen. Und sobald jemand ein- oder auszieht, wird der ganze Spaß für diesen Haushalt neu aufgesetzt. Nicht zu vergessen der in manchen Fällen nötige Austausch der Mülltonnen, damit die Sache mit den 15 Litern pro Person wieder hinhaut.
Die EBK verschicken deshalb derzeit nicht nur 42.000 Gebührenbescheide pro Jahr, sondern auch etwa 18.000 Änderungsbescheide mit oft zeitaufwändigem Klärungsbedarf. Dazu kommen etwa 11.000 Mahnungen, rund 2000 Vollstreckungsaufträge und 250 Niederschlagungen. Für das letztlich durch nicht einzutreibende Forderungen entstehende Minus springt der städtische Haushalt ein – im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2021 waren das jährlich rund 16.500 Euro.

Wie es künftig sein könnte
Mit dem neuen System würde die Erstattung dieses Betrages entfallen. Und die Entsorgungsbetriebe wären den Aufwand und die damit verbundenen Kosten los. Mieter würden die Müllgebühren nicht mehr direkt bei den EBK, sondern über die Wohnnebenkosten beim Vermieter bezahlen. Der hätte dann statt dem Entsorger die Aufgabe, die Gebühren auf alle zu verteilen – so wie jetzt schon bei Wasser, Abwasser, Hauslicht, Hausmeisterdiensten und anderen umlegbaren Posten.
Der Abfallgebührenbescheid ginge nicht mehr an die Mieter, sondern an Grundstückseigentümer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen. Diese könnten künftig laut den EBK Größe der Abfallbehälter und Leerungsrhythmus der Tonnen bestellen – und zwar nach Wunsch.
Damit entfiele etwa für neu eingezogene Personen in einer Wohngemeinschaft der bisher notwendige Antrag bei den EBK auf „gemeinsame Veranlagung der Abfallgebühren“ – sowohl für Bürger als auch Verwaltungsmitarbeiter ein Formular weniger, das ausgefüllt, eingereicht, bearbeitet und beschieden werden muss.
Die EBK haben nachgerechnet, was das finanziell bringen würde. „Im Abfallgebührenhaushalt würde der verringerte Verwaltungsaufwand rund 360.000 Euro einsparen“, steht in der Vorlage für den Gemeinderat. Und zwar pro Jahr.
Sie gliedern sich auf in deutlich geringere Kosten, die der Stadtkasse bei der Beitreibung offener Forderungen bei den Haushalten entstehen (180.000 Euro), mittelfristig weniger Personal für Bescheide und Mahnwesen bei den EBK (120.000), weniger Porto (45.000) und weniger Aufwand bei der Beantwortung von Rückfragen (15.000).
Die Einsparung entspräche damit etwa sechs Prozent der aktuellen Abfallgebühren in Konstanz, die sich 2023 auf 6,04 Millionen Euro belaufen. Diese 360.000 Euro müsste der Gebührenzahler laut Betriebsleiterin Hertig nicht mehr tragen.
Vor dem Bürokratiefloh käme intern dann allerdings noch das finale Zahlenmonster. Denn die Gebühren müssten bei einer Änderung von den EBK völlig neu kalkuliert werden – einer der Gründe, warum es mit der Müllgebührenrevolution in Konstanz nicht von jetzt auf gleich geht. Falls sie denn vom Gemeinderat tatsächlich auf den Weg gebracht wird.