Mit der Inzidenz von 18,5, die am gestrigen Montag, 14. Juni, festgestellt wurde, befindet sich die Stadtverwaltung nun in der ersten Stufe ihres vierstufigen Pandemieplans. Damit sind die Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr wieder geöffnet.
Es gibt allerdings Ausnahmen
Hiervon ausgenommen sind im Bürgeramt das Bürgerbüro, das Servicebüro Ausländerbehörde, das Servicebüro Verwarnungen sowie das Standesamt. Der Grund: In diesen Bereichen sind die Wartebereiche zu klein, um die Mindestabstände bei erhöhtem Publikumsverkehr einhalten zu können.
Das heißt, dass hier weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. Zusätzlich wird der Zugang zum Bürgerbüro und der Aufenthalt im Wartebereich des Bürgerbüros zwischen 8 Uhr und 17 Uhr durch Einlasskontrollen geregelt.
Für alle Besucher gilt weiterhin, dass sie vor dem Betreten der städtischen Gebäude ihre Hände desinfizieren müssen. Zu diesem Zweck sind Desinfektionsmittelspender in den Eingangsbereichen angebracht.
Zudem ist das Betreten städtischer Gebäude nur mit medizinischer Mund-Nasen-Maske gestattet. Personen mit Corona-Symptomen haben keinen Zutritt zu den Gebäuden.
Gesonderte Regelungen sind möglich
Wie es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung weiter heißt, können darüber hinaus für alle anderen städtischen Gebäude und Einrichtungen, wie zum Beispiel Bibliothek, Kindertagestätten oder Schulen, gebäudebezogene und im Hinblick auf das dort zu erwartende Besucheraufkommen gesonderte Regelungen getroffen werden.