"Der Blick zur Mainau soll zugebaut werden! Wir sagen Nein!", prangt in großen Lettern am Ortseingang von Litzelstetten. Gegner eines Bauvorhabens sammeln fleißig Unterschriften, um allen Eventualitäten vorzubeugen. Noch ist nichts in trockenen Tüchern. Drei private Bauherren haben zunächst einen Bauvorbescheid eingereicht, um abzuklären, ob eine Bebauung der Grundstücke in der Straße Im Loh rechtens und möglich ist.

Die Möglichkeit einer Bebauung der Grundstücke Im Loh ist seit Jahren Thema in Litzelstetten. Angesichts des Wohnraummangels und des Handlungsprogramms Wohnen der Stadt Konstanz rückte das Gebiet nochmals in den Fokus. Andreas Scherf, der gerne auf seinem Grundstück bauen möchte, stellte seinerzeit nochmals eine Bauvoranfrage. Diese wurde seitens des Ortschaftsrates gutgeheißen, die Stadtverwaltung erteilte jedoch aus naturschutzrechtlichen Gründen – Stichwort: Grünzäsur – eine klare Absage. Mittlerweile haben sich rechtliche Grundlagen geändert, denn es gibt Sonderregelungen für den Bau von Anschlussunterbringungen von Flüchtlingen.

Sie sind gegen eine Bebauung der Vorderen Lohäcker in Litzelstetten (von links): Dominique Emerich, Alexander Gebauer, Rudolf Lehmann, ...

Sie sind gegen eine Bebauung der Vorderen Lohäcker in Litzelstetten (von links): Dominique Emerich, Alexander Gebauer, Rudolf Lehmann, Margit Pagé, Hermann Pretzel, Bernhard Scholz, Claudia Scholz, Reinhold Schelle, Peter Pagé, Heidi Geigges und Alfred Spicker.

| Bild: Heidi Geigges

"Auslöser für uns war das Bauvorhaben der Wobak in Egg. Die Fläche ist ähnlich der unseren", so Harald Nops, der wie Armin Nops und Andreas Scherf über Grundbesitz im Gewann Vordere Lohäcker verfügt. "Wir wollten lediglich wissen, ob die sondergesetzliche Regelung auch für unsere Flächen gilt", sagt er. Allerdings habe die Stadtverwaltung ohne eine Bauvoranfrage keine Prüfung vornehmen wollen, so Nops. Die drei Bauwilligen haben sich mit weiteren Grundstückseigentümern zusammengesetzt. Zwei davon waren bereit, dass auch ihre Grundstücke in die Planung einbezogen werden.

Andreas Scherf, Harald und Armin Nops reichten in der letzten Ortschaftsratssitzung vor der Sommerpause einen Antrag auf Bauvorbescheid für die Erstellung dreier Gebäude für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen ein. In jedem Gebäude (zwei Geschosse plus Dachgeschoss und möglicher Unterkellerung) waren vier Wohnungen mit jeweils 109 Quadratmeter geplant. Was seinerzeit nicht deutlich wurde: Die Planung ist nicht zementiert. "Wir wollen nichts ausreizen. Wir sind gesprächsbereit", sagt Armin Nops. "Im Planungsprozess muss sich ergeben, was möglich ist. Wir sind offen", fügt Harald Nops an. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Uli Burchardt haben die drei Bauwilligen erklärt, sie seien gerne bereit, "an dieser Stelle auch Wohngebäude für allgemeines Wohnen zu errichten und dabei eine Quote für Flüchtlingsfamilien zu vereinbaren, um die Möglichkeiten der Integration zu verbessern und gleichzeitig der allgemeinen Wohnungsknappheit entgegenzuwirken".

Sie würden gerne auf ihren Gründstücken in Litzelstetten bauen (v.l.): Harald und Armin Nops und Andreas Scherf.

Sie würden gerne auf ihren Gründstücken in Litzelstetten bauen (v.l.): Harald und Armin Nops und Andreas Scherf.

| Bild: Aurelia Scherrer

Die Gegner wehren sich vehement gegen eine Bebauung, da der Erholungsort Litzelstetten nicht mit freiem Seeblick gesegnet sei. "Solche Oasen sind wichtig, sonst verkommt Litzelstetten zum Straßendorf", sagt Peter Pagé. Das Problem ist: Wo früher keine Bebauung möglich war, könnte aufgrund der gesetzlichen Änderung beim Bau von Flüchtlingsunterkünften eine Genehmigung erteilt werden. "Die Ausnahmegenehmigung ist bis Dezember 2019 gültig", sagt Rechtsanwältin Dominique Emerich. Alfred Spicker kann diese zeitlich begrenzte Gesetzesänderung nicht verstehen. Bevor er ein weiteres Gebäude für sein Hotel errichtete, habe er nochmals bei der Stadt Konstanz angefragt.

"Vor vier Jahren wurde mir seitens der Stadtverwaltung zugesichert, dass es sich um eine Landwirtschaftsfläche mit Grünzäsur handle, die nicht bebaut werden kann", berichtet Alfred Spicker. Ob ein sozialer Gedanke hinter dem Bauvorbescheid stecke, bezweifelt er. Vielmehr kann er sich nicht des Eindrucks erwehren, dass offensichtlich langfristig Immobilien vergoldet würden. Eine einmalige Sichtachse zur Mainau würde auf Dauer verbaut. Zudem stelle sich die Frage, ob nicht Alternativstandorte für die Anschlussunterbringung geprüft werden müssten, meint Dominique Emerich.

"Eine Katastrophe, wenn man hier Häuser hinstellt"

Auch Alexander Gebauer als Nicht-Litzelstetter zählt zu den Gegnern, denn: "Es wäre eine Katastrophe, ein Dammbruch, wenn man hier Häuser hinstellt und den wunderschönen Blick zubaut. Dann gibt es keine Tabus mehr." Er misst dem Gebiet einen hohen Schutzstatus bei; es handle sich um einen Schlüsselwert der Naherholung. Nicht ohne Grund sei eine Bebauung bislang unmöglich gewesen. Eigeninteressen dürften nicht die Gesamtinteressen aushebeln, findet er. "Es geht um die grundsätzliche Fragestellung, damit nicht die Landschaft durch spekulative Prozesse Schaden nimmt", sagt Alexander Gebauer. "Hier muss man klare Kante zeigen, sonst gibt es kein Halten mehr", findet er. Wie andere Gegner, befürchtet er einen Nachahmungseffekt.

Mittlerweile stellen zwei Grundstückseigner ihre Flächen nicht mehr zur Verfügung. Eine umgeplante Variante haben wiederum die drei genannten Bauwilligen eingereicht. Die Angrenzeranhörung sei bereits angelaufen, so Antje Schiepp von der Ortsverwaltung Litzelstetten. Sie spricht von 13 Angrenzern.

 

Bauvorhaben geht durch die Instanzen

  • Das Areal: Das Gewann Vordere Lohäcker, direkt an der Straße Im Loh, war bislang aus rechtlichen Gründen nicht bebaubar. Eine zeitlich befristete Gesetzesänderung könnte eventuell eine Bebauung möglich machen.
  • Der Bauvorbescheid: Der neue Antrag auf Bauvorbescheid wurde bei der Stadtverwaltung Konstanz eingereicht. Hierin steht: „Gemäß § 57 LBO wird eine Entscheidung über allein die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung von drei Gebäuden für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen gemäß den beigefügten Planungsunterlagen beantragt. Die erweiterten Rechtsgrundlagen gemäß § 246 BauGB als Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte, hier insbesondere Absatz 9, sind zu berücksichtigen.“
  • Die Politik: Der Antrag auf Bauvorbescheid wird auf jeden Fall im Rahmen der nächsten Litzelstetter Ortschaftsratssitzung behandelt. Regulärer Sitzungstermin wäre am 27. September. Die Gemeinderatsfraktion der Freien Grünen Liste hat bereits einen Antrag gestellt, dass die Bauvoranfrage auf die Tagesordnung des Technischen- und Umweltausschusses (TUA) am 20. September um 16 Uhr gesetzt wird. Die stellvertretende Ortsvorsteherin Irene Mohn möchte das Thema allerdings noch vor der TUA-Sitzung in öffentlicher Sitzung im Litzelstetter Ortschaftsrat behandeln. Diese Sondersitzung findet voraussichtlich am 13. September statt. (as)
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