Sie kamen am frühen Morgen, und das mit einem großen Aufgebot. Etwa 100 Polizisten und Zöllner haben am Donnerstag die Asylbewerberheime an der Luisen- und Steinstraße durchsucht. Sie nahmen die Zimmer von mehreren Bewohnern unter die Lupe. Gegen sie bestehe der Verdacht, mit Drogen zu handeln und diese auch an Minderjährige zu verkaufen, erklärte Polizeisprecher Markus Sauter.
Das Amtsgericht Konstanz hatte nach Antrag durch die Staatsanwaltschaft grünes Licht für die Durchsuchung erteilt. Seit Anfang 2015 hatte die Ermittlungsgruppe Rauschgift des Polizeireivers Konstanz und des Kriminalkommissariats gegen Bewohner der beiden Unterkünfte ermittelt. In den vergangenen Wochen hätten sich die Hinweise verdichtet, dass aus den zwei Heimen in Petershausen Drogen verkauft werden, schilderte das Präsidium.
Hinweise verdichteten sich in den vergangenen Wochen
13 der 15 Tatverdächtigen unterschiedlicher Nationalitäten hätten die Beamten am Donnerstag ab 6.30 Uhr angetroffen und auch Gemeinschaftsräume durchsucht, erklärte die Polizei weiter. In deren Zimmern hätten die Polizisten kleinere Mengen Drogen gefunden sowie Verpackungsmaterial für Rauschgift und Bargeld, das vermutlich aus Drogengeschäften stamme. Zudem hätten die Polizisten mehrere Mobiltelefone zur Auswertung und eine Spiegelreflexkamera sichergestellt. Woher der Apparat stammt, sei noch nicht geklärt, betonte das Präsidium.
Haftbefehle seien nicht vollstreckt und auch nicht erlassen worden, sagte Polizeisprecher Markus Sauter auf Anfrage. Alle Tatverdächtigen erhielten Anzeigen, klärte Andreas Mathy, Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft. Das sei der formelle Vorgang, fügte er hinzu, auf deren Grundlage die Arbeit der Staatsanwaltschaft weiterlaufe. Sie prüft, ob die von der Polizei vorgelegten Beweise für einen Strafbefehl oder eine Anklage ausreichen – oder aber, ob Vorwürfe falsch waren und dann zu unrecht Verdächtigte entschädigt werden. Eine Herausforderung sei bei Durchsuchungen dieses Ausmaßes, Beweismittel zuzuordnen. Nicht immer lasse sich klären, wem das Drogentütchen gehöre.
Örtliche Gegebenheiten waren zu berücksichtigen
Wenn das Gericht eine Durchsuchung genehmigt, lägen triftige Gründe vor, sagt Andreas Mathy sinngemäß. Das bedeutet, dass die Ermittler stichhaltige Hinweise auf den Drogenhandel gesammelt hatten. Dass Polizei und Zoll in dieser Stärke angerückt sind, liegt an den örtlichen Gegebenheiten. Längst nicht alle 100 Beamten hätten sich in den Zimmern der Asylbewerber umgesehen, erklärte Polizeisprecher Markus Sauter. Während ein kleinerer Teil schlagartig eindrang, damit nicht zu viel Zeit verloren ging und Beweismittel verschwinden konnten, sicherte die Mehrheit der Zöllner und Polizisten den Außenbereich ab. Dadurch sollte eine mögliche Flucht von Tatverdächtigen verhindert werden. Einen Einsatz in dieser Größenordnung habe es in Konstanzer Asylbewerberunterkünften bislang nicht gegeben, sagte Markus Sauter.