Einem 26-jährigen Mann wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 1. November gegen 1.15 Uhr eine 43-jährige Frau „sexuelle Handlungen gegen deren Willen vorgenommen zu haben“, teilen Staatsanwaltschaft und Polizei Konstanz in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Die Frau sei auf dem Weg nach Hause in ein Gebüsch gezerrt worden. Opfer und Beschuldigter kennen sich laut der Mitteilung nicht. Der Tatverdächtige sei nach einem Fluchtversuch vorläufig festgenommen worden, nachdem Zeugen die Polizei verständigt hatten.

Warum der Tatort in diesem Fall nicht näher eingegrenzt wird

Bei der 43-jährigen Frau liege eine kognitive Beeinträchtigung vor. Vor diesem Hintergrund nennt die Staatsanwaltschaft auch keine nähere Beschreibung zum Tatort, sagt Johannes-Georg Roth, leitender Oberstaatsanwalt, auf Anfrage des SÜDKURIER. Dasselbe gelte für Informationen zum Gesundheitszustand des Opfers. „Es gilt, eine Identifizierbarkeit der Frau unter allen Umständen zu vermeiden“, erklärt er.

Gegen den 26-Jährigen ermittle das Kriminalkommissariat Konstanz nun wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft habe das Amtsgericht Konstanz Haftbefehl gegen ihn erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Der Mann befinde sich laut der Mitteilung bereits im Gefängnis.