Kritiker des geplanten Luxushotels auf dem Büdingen-Areal an der Seestraße bringen sich in Stellung: Sie haben sich juristischen Beistand geholt. Anwohner wollen formell Widerspruch gegen den von der Stadt erlassenen Bauvorbescheid einlegen und über ihre Rechtsberatung Einsicht in die städtischen Akten über den bisherigen Verlauf des Verfahrens erwirken. Ziel ist es, beim künftigen Verfahren den Bürgerinteressen Gewicht zu verleihen und darauf zu pochen, dass die Vorgaben im geltenden Bebauungsplan eingehalten werden. Nach diesem muss beispielsweise ein Teil des Geländes öffentlich zugänglich sein. In einer Resolution fordert der Verein Bürgerpark Büdingen zudem Transparenz über die Verhandlungen mit dem Bauinteressenten, die Abwägungen der Stadt und die Gutachten, die in der Sache eingeholt werden. 

Keine Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zum Hotelbau im Büdingen-Park fordern (von links): Margret Bär, Henrich Tiessen, ...
Keine Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zum Hotelbau im Büdingen-Park fordern (von links): Margret Bär, Henrich Tiessen, Anneliese Fearns, Xaver Bär, Harry Springer, Renate Springer, Robert Frey, Angelika Frey und Gabriele Tiessen. | Bild: Claudia Rindt

Entsprechend der Anfragen für den Bauvorbescheid möchte der Investor, die Sea Palace AG, hinter der der Schweizer Unternehmer Hans-Jürg Buff steht, deutlich höher bauen als dies im Bebauungsplan vorgesehen ist. Die städtische Baurechtsbehörde sieht entsprechend dem Bauvorbescheid vom 18. Juli noch Spielraum bei der Bauhöhe und hält teilweise Aufstockungen um bis zu drei Meter für städtebaulich vertretbar. Bürger fragen sich, ob über anvisierte Mitarbeiter-Appartements und vor allem eine geplante Luxussuite mit 406 Quadratmetern nicht doch noch durch die Hintertür Wohnen auf dem Gelände verwirklicht werden soll. Auf dem Büdingen-Areal ist allein eine Hotelbebauung zulässig. Während der vom Verein Bürgerpark Büdingen organisierten Informationsveranstaltung vor rund 50 Gästen im Treffpunkt Petershausen unterschrieben einige Anwohner außergerichtliche Vertretungs-Vollmachten für den Jura-Professor Georg Jochum, der für ein Kölner Anwaltsunternehmen in Friedrichshafen praktiziert. 

Er soll für sie den formalen Widerspruch gegen den Bauvorbescheid einlegen und Akteneinsicht verlangen. Mit ihrer Unterschrift sei ein Kostenrisiko von 200 bis 300 Euro verbunden, hieß es bei Veranstaltung. 

Der Verwaltungsrechtler Marcel Kau, Dozent an der Universität Konstanz, hatte Anliegern ans Herz gelegt, sich sofort mit Einwendungen gegen den Bauvorentscheid in Stellung zu bringen. Diese müssten bis Montag, 21. August eingereicht worden sein. Er sieht auf diesem Weg die letzte Möglichkeit für direkt Betroffene und Kritiker, einen Fuß in die Tür des Verfahrens zu bekommen. Wenn der Bauvorbescheid erst einmal rechtskräftig sei, sei auch die Kommunalpolitik weitgehend ausgeschaltet.

Im Widerspruchsverfahren solle unter anderem nachgehakt werden, ob die Stadt Einwendungen von Anwohnern gegen das Bauvorhaben bei der Erteilung des Bauvorbescheids ernsthaft geprüft habe. Der Bauvorbescheid sei schon am Tag nach Fristende für Einwendungen erteilt worden, und das alles in der Ferienzeit. Die Eile lasse ihn vermuten, dass Investor und Stadtspitze das Projekt wollten. Grundsätzlich rät Kau davon ab, gegen den Bebauungsplan an sich vorzugehen, denn dieser stecke Bauwilligen enge Grenzen. Den von der Sea Palace AG geplanten Hubschrauber-Landeplatz hält der Jurist für eine Ablenkungs-Finte. Es müsse vielmehr darum gehen, genau hinzusehen, wie die öffentliche Teilnutzung des Geländes umgesetzt wird. Wäre beispielsweise der öffentliche Zugang zu einem Café ausreichend oder müssten auch andere Wege im Park für die Allgemeinheit offen sein?

Das Vorhaben

Die Sea Palace AG plant einen öffentlichen Café-Pavillon und ein Luxushotel. Für letzteres sieht der Investor vor: 48 Personal-Wohnungen mit 18 bis 62 Quadratmetern und für Gäste 62 Doppelzimmer, 51 Suiten und eine Königssuite mit 406 Quadratmetern. Laut Bebauungsplan können 7000 Quadratmeter überbaut werden, 5448 Quadratmeter möchte der Investor nutzen, aber deutlich höher als genehmigt. Bei der Baumasse des Hotels liegen die Vorstellungen des Investors 10 630 Kubikmeter über den Vorgaben im Bebauungsplan. (rin)

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