Eigentlich will Bernhard Scheibe nur schnell etwas im Supermarkt im Seerhein Center in Konstanz einkaufen. Nur eine Kleinigkeit. Doch diese kommt ihn teuer zu stehen. Unter dem Scheibenwischer seines in der Tiefgarage geparkten Autos klemmt ein unscheinbarer Zettel: 30 Euro soll er zahlen, weil er mit den Reifen seines Wagens auf dem Nachbarparkplatz steht.

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Scheibe ist empört: „Ich weiß, dass ich die Markierung überschritten habe. Dass ich dafür ein Knöllchen bekommen habe, ist auch in Ordnung. Allerdings finde ich die Höhe von 30 Euro nicht gerechtfertigt.“ Da das Parken in der Seerhein-Tiefgarage pro Stunde einen Euro kostet, empfinde er die Strafe als eine „systematische Abzocke“.

Contipark ist bekannt für seine hohen Strafgebühren

Die Tiefgarage unter dem Seerhein Center wird von Contipark bewirtschaftet, ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es bezeichnet sich selbst als „Branchenführer in Deutschland und Österreich mit fast 500 Parkeinrichtungen in mehr als 180 Städten“. Bekannt ist der Betreiber aber wegen seiner hohen Strafgebühren, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Regelmäßig meldeten sich dort erboste Autofahrer, die sich abgezockt fühlten.

Doch Fakt ist: Wird ein privater Parkplatz von einem Betreiber wie Contipark gepachtet, sorgt dieser für die Einhaltung der Parkplatzregeln. „Kommt es zu einem Regelverstoß, wie das Überschreiten der Parkdauer oder -fläche, kann der Parkplatzwächter einen privaten Strafzettel, eine sogenannte Vertragsstrafe, ausstellen“, erklärt die Konstanzer Rechtsanwältin Karin Streich. „Diese Vertragsstrafe soll den wirtschaftlichen Verlust des Betreibers decken“, sagt Streich. Gesetzlich ist es also erlaubt, eine Strafgebühr zu erheben.

30 Euro sind gesetzlich noch kein Wucher

Dennoch dürfen die Gebühren laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht überzogen sein. „Vertragsstrafen sollten sich an den städtischen Bußgeldern orientieren“, sagt Streich. In Konstanz betragen diese bei Parken auf zwei Plätzen 15 Euro. Die Vertragsstrafe, die Contipark ansetzt, ist damit doppelt so hoch. Von Wucher könne man hier aber noch nicht sprechen. „Leider“, sagt Oliver Buttler. „Laut Richterspruch darf man bis zu 100 Prozent aufschlagen“, sagt der Verbraucherschützer zähneknirschend. Das Unternehmen bewege sich damit nur knapp an der Grenze zur Abzocke.

Sobald man in die Tiefgarage im Seerhein Center in Konstanz einfährt, stimmt man den Vertragsbedingungen des Betreibers Contipark zu. ...
Sobald man in die Tiefgarage im Seerhein Center in Konstanz einfährt, stimmt man den Vertragsbedingungen des Betreibers Contipark zu. Diese stehen auf einer Tafel direkt in der Einfahrt. Bild: Kerstin Steinert | Bild: Steinert, Kerstin

Die hohe Strafgebühr ist Taktik, wie ein Unternehmenssprecher von Contipark erläutert: „Die Vertragsstrafe muss auch geeignet sein, um vor dem Missbrauch der Parkräume wirkungsvoll abzuschrecken.“ Die Resonanz der Kunden darauf sei sehr positiv. Durch die Vertragsstrafe könne der Betreiber vermeiden, die Kosten auf die Parkgebühren umzulegen.

Contipark wehrt sich gegen Knöllchen-Vorwürfe

Dass die Strafgebühren unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu städtischen Bußgeldern seien, bestreitet Contipark: „Dazu ist festzustellen, dass der Bußgeldkatalog 10 Euro lediglich bis 30 Minuten Überschreitung vorsieht und in wenigen Stufen ansteigt, bis ab drei Stunden dann 35 Euro fällig werden.“

Bernhard Scheibe ärgert sich aber nicht nur über die Summe der Strafgebühr, sondern auch, dass diese nirgends ausgeschildert sei. „Lediglich beim Einfahren in die Tiefgarage steht ein Schild, welche das Reglement der Tiefgarage erläutert. Allerdings so klein, dass man es eigentlich aus dem Auto heraus nicht lesen kann. Ich bezweifele, dass so ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt“, sagt er.

Parken beschließt rechtsgültigen Vertrag

Tatsächlich ist es so, dass durch die bloße Einfahrt in eine Tiefgarage oder das Parken der Fahrer dem Vertrag zustimmt. „Allerdings“, gibt Rechtsanwältin Streich zu bedenken, „müssen die Vertragsbedingungen lesbar sein. Es darf nicht zu klein gedruckt sein.“ Hier beginnt die Grauzone. „Kleingedrucktes ist ein juristisch ein sehr dehnbarer Begriff“, sagt Streich. Jeder Richter beurteile das anders.

Für Scheibe war das Kleingedruckte nicht sofort ersichtlich. Gezahlt hat er die Strafe mittlerweile trotzdem und gelernt: Falschparken in der Tiefgarage des Seerhein Centers ist richtig teuer.