Vielleicht war es ja ein alter Traum, den er nun endlich umsetzte, aber im Februar 2015 konnte man den Eindruck gewinnen, dass Iustin-Georgel I. es wirklich geschafft hatte. Aus Rumänien war er nach Deutschland gekommen und in dem Internet-Auktionshaus Ebay verkaufte er Waren wie ein Großhändler. Drei Kinderwagen, Autofelgen, Hochdruckreiniger, Motorsäge und vieles mehr – alles zusammen im Wert von rund 6600 Euro. Das Problem an der Sache war nur; Iustin-Georgel besaß nicht ein einziges Teil seines vielfältigen Angebots. Er bot Waren zum Verkauf an, die er gar nicht hatte.

Tatsächlich ist diese Form der Online-Kriminaliät heute an der Tagesordnung. 2015 lag die Zahl der Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Internet in Konstanz bei 82 Fällen, im gesamten Landkreis verzeichneten die Ermittlungsbehörden nach eigenen Angaben rund 313 solcher Delikte. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Baden-Württemberg machten im Jahr 2015 derlei Betrugsdelikte 69,1 Prozent der gesamten Internetkriminalität aus.

Im konkreten Konstanzer Fall war es der Versuch des Angeklagten, Geld zu verdienen. Zu überleben in diesem neuen Land, in dem er sich nun befand. Anfänglich lief es gut für ihn, die Käufer überwiesen das Geld auf sein Konto bei der Sparkasse Bodensee, es füllte sich zunehmend. Länger als einen Monat trug die Masche allerdings nicht, erste Käufer zeigten ihn an. Anderthalb Jahre später landete sein Fall nun vor dem Konstanzer Amtsgericht. Iustin-Georgel I. ist angeklagt wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Zur Verhandlung am Montagmorgen in Saal 107 erscheint er nicht, er gilt derzeit als verschwunden. Die Vorladung zur Verhandlung – geschickt an seine letzte Meldeadresse in Rumänien – konnte nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, wie Richter Norman Michalski erklärte.

Die Vermutung liegt nahe, dass Iustin-Georgel I. in seiner Heimat untergetaucht ist. Während seiner Zeit in Deutschland hatte er bereits einige Zeit im Gefängnis wegen kleinerer Delikte verbracht. Nach seiner Entlassung, so die Vermutung, soll er sich dann wieder nach Rumänien abgesetzt haben. Seine Neigung, sich einem Verfahren in Deutschland nun erneut zu stellen, wird von seinem Anwalt Henning Stutz als eher gering eingeschätzt.

Der Fall aus Konstanz zeigt, wie schwer es für die Ermittlungsbehörden sein kann, solche Delikte aufzuklären und wie oft die Geschädigten auf ihren Ausgaben sitzen bleiben. Die Chance, dass sie jemals einen Cent des überwiesenen Geldes zurückbekommen, ist gering. Bei Summen zwischen 500 und 800 Euro ist das für jeden einzelnen Betroffenen spürbar im Geldbeutel.

Bei Ebay in Berlin kennt man die verschiedenen Betrugsmethoden: "Klarer Anspruch von Ebay ist es, Betrugsversuche auf dem Ebay-Marktplatz so früh wie möglich zu identifizieren und zu sanktionieren. Wir suchen auf Basis eines hoch entwickelten Risikomanagement-Systems proaktiv nach Missbrauchsversuchen und leiten angemessene Sanktionen ein, die bis zu einem endgültigen Ausschluss vom Handel bei Ebay reichen können. Gleichzeitig gehen wir auch allen Hinweisen nach, die wir von unseren Nutzern erhalten. Grundsätzlich gilt: Sobald wir hinreichende Hinweise haben, dass ein Anbieter betrügerische Absichten hat, sperren wir diesen und seine Angebote unverzüglich, um Käufer vor einem Schaden zu schützen", erklärt Maike Fuest, Sprecherin des Online-Auktionshauses.

Wichtigster Tipp für ihre Kunden, sei, so Fuest weiter: "Käufer sollten grundsätzlich insbesondere darauf achten, sichere Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, Zahlung auf Rechnung oder sichere Zahlungsservices wie PayPal zu nutzen. Wurde ein Artikel bei Ebay mit PayPal bezahlt und erhält der Käufer diesen nicht, dann erhält der Käufer das Geld über den Ebay Käuferschutz komplett erstattet." Die Ebay-Sprecherin weist auch daraufhin, dass man sehr eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen arbeite: "Die Behörden haben eigene Meldekanäle, über die sie sich an Ebay mit Auskunftsersuchen im Rahmen ihrer Ermittlungen wenden können. Die so angefragten Informationen werden von eBay so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt, um Ermittlungen bestmöglich zu unterstützen.

Das Konstanzer Verfahren gegen Iustin-Georgel I. selbst, wurde am vergangenen Montag vorläufig eingestellt. Der Angeklagte wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte er auf diese Weise gefunden werden, könnte man versuchen, schnell einen neuen Verhandlungstermin zu finden, erklärt Verteidiger Henning Stutz. Für sonderlich wahrscheinlich hält Stutz dieses Szenario aber nicht. "In der Regel findet man diese Leute nicht wieder", sagt er.
 

Die Polizei Niedersachsen hat vor einiger Zeit einen Ratgeber heraus gegeben, wie man sich gegen Betrugsmaschen im Internet wehren kann. Ein paar Auszüge: