Bei manchen Diskussionen sei Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen gefragt, sagte Bürgermeister Florian Zindeler zum Einstieg in die jüngste Gemeinderatssitzung. Dies legten die Räte dann auch an den Tag: Es ging um die Bebauungspläne eines zentralen Wohnungsbauschwerpunkts in Liggersdorf: Röschberg I und II. Beide Pläne sollen zu einem großen Bebauungsgebiet Röschberg Nord harmonisiert werden. Anlass war das Ende der Frist für Stellungnahmen am 26. April. Helmut Hornstein vom Überlinger Planungsbüro, das die Maßnahmen begleitet, war anwesend, um zu informieren. Die Auseinandersetzung mit den Bauvorschriften sorgte für Diskussionen.

Innerhalb der planungsrechtlichen Festsetzungen ging es zunächst um die Grundflächenzahl (GRZ), die vereinheitlicht werden sollte: Beim Bebauungsplan Röschberg I lag sie ursprünglich bei 0,3 bis 0,4, beim Bebauungsplan Röschberg II bei 0,4. Für den harmonisierten Bebauungsplan Röschberg Nord diskutierten die Räte, die GRZ auf 0,4 als Obergrenze festzulegen. So wären die Grundstückseigentümer bei der Nutzung der Grundstücke flexibler. Es gab Überlegungen, eine Zwei-Geschossigkeit festzulegen. Dies würde laut Helmut Hornstein bedeuten, dass diejenigen, die bereits eingeschossig geplant hätten, rückwirkend zur Kasse gebeten werden müssten, da die Auflagen nicht erfüllt wären. Bürgermeister Florian Zindeler bestätigte dies. Laut Kämmerer David Ossola würden die Kosten bei 25 Prozent der Erschließungsbeträge liegen.

Die Gemeinderäte sprachen sich für eine offene Bauweise im Gebiet Röschberg Nord aus sowie für die Möglichkeit, Einzel- und Doppelhäuser zu bauen. „Aus städtebaulicher Sicht sehe ich nichts, was gegen Doppelhäuser sprechen würde“, so Helmut Hornstein. Bei Wohnungen mit einer Brutto-Grundfläche von bis zu 60 Quadratmeter je Wohneinheit soll ein Stellplatz erlaubt sein, sind es mehr als 60 Quadratmeter, sind zwei Stellplätze pro Wohneinheit erlaubt.