So mancher Wanderer, der den Hegauvulkan Hohenstoffeln von früheren Unternehmungen her kennt, schaut sich bekümmert auf dem Weg vom Wanderparkplatz an der Verbindungsstraße Weiterdingen-Pfaffwiesen zum Stofflerhof um.
Statt Wald empfängt ihn dort ein Kahlschlag in der Größenordnung von zehn bis fünfzehn Hektar. Der Kahlschlag wirft auch beim Kreisforstamt Fragen auf.
Der Wald an diesem Teil der Südostflanke des Hohenstoffeln ist in Privatbesitz und wird vom Eigentümer, der sachkundige Forstleute beschäftigt, selbst verwaltet. Das Kreisforstamt ist allerdings in Bezug auf die Einhaltung des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg eingebunden.
Meldung wäre nötig gewesen
Der Kahlhieb sei dem Kreisforstamt und den angrenzenden Eigentümern vor dem Beginn der Arbeiten nicht gemeldet worden, wie es das Landeswaldgesetz bei so einer großen Fläche verlangt hätte, so Werner Hornstein, Leiter des Forstreviers Hegau. Das Kreisforstamt hätte dann entschieden, ob man die Angelegenheit an das Regierungspräsidium Freiburg weiterleite.
Denn bei einem solch umfangreichen Kahlschlag stünden Wind- und Sturmschäden in den benachbarten Waldarealen zu befürchten. Es sei außerdem möglich, dass sich die Wasserführung und die Wasserhaltungsfähigkeit des Waldbodens verändere.
Kahlschlag betrifft auch gesundes Holz
Bisher stand dort laut Hornstein eine Fichten-Monokultur, in der sich der Borkenkäfer in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet hat. Der Eigentümer sei verpflichtet, das Schadholz aufzuarbeiten. Über diesen Käferholz–Einschlag hinaus sei dort aber auch eine erhebliche Menge frisches, gesundes Holz geschlagen worden.
Das sei zwar zur Abrundung des Gebiets erlaubt, so der Revierleiter, aber in dem Ausmaß könne das durchaus ein behördliches Nachspiel haben. Mindestens ein Drittel des geernteten Holzes sei frisches, gesundes Holz.
Die Forstbehörden beobachten das Geschehen sehr genau, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden, so Hornsteins Ausführungen zum aktuellen Stand.