„Tengen kann in Engen nicht wiederholt werden“, machte CDU-Stadtrat Jürgen Waldschütz in gewohnt markiger Manier in der Gemeinderatssitzung deutlich. Eine Bürgermeisterwahl bei der im zweiten Wahlgang noch einmal neue Kandidaten hinzukommen, wird es definitiv nicht mehr geben. Mittlerweile sei klar, dass bei der Engener Bürgermeisterwahl das neue Bürgermeisterwahlrecht in Gänze angewandt werde. Was das konkret bedeutet, erläuterte Hauptamtsleiter Jochen Hock im Gemeinderat.
Das ist neu bei der Engener Wahl
Bürgermeisterkandidaten müssen nun nicht mehr 25 Jahre alt sein, sondern lediglich 18 Jahre. Ganz neu ist außerdem die Abschaffung der Neuwahl im Falle eines zweiten Wahlgangs. Künftig soll es in dem Fall eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten Kandidaten aus dem ersten Wahlgang geben. Auch der Rückzug der Kandidatur nach dem ersten Wahlgang sei nicht mehr möglich.
In einer Stadt wie Engen mit rund 11.000 Einwohnern brauchen Kandidaten ab jetzt Unterstützungsunterschriften von 20 Personen. Die benötigte Anzahl von Unterschriften staffelt sich nach der Einwohnerzahl. Neu ist außerdem, dass es auch noch oben hin keine Altersgrenze mehr gibt. Bisher lag die Grenze für die Wählbarkeit bei 68 Jahren und es galt eine Ruhestandsgrenze von 73 Jahren. Alle Engener Bürger ab dem Alter von 16 Jahren dürfen wählen.
Bestimmungen sorgen für Erleichterung im Rathaus
„Ich bin froh, dass wir Klarheit haben, welche Bestimmungen gelten“, stellte Jochen Hock erleichtert fest. Denn diese legen die Daten der Stellenausschreibung fest und ob das neue Wahlrecht in Gänze oder eben erst teilweise zum Tragen kommt.
Der Gemeinderat stimmte aktuell dem Ausschreibungstext, den Einreichungsfristen und der Veröffentlichung in den Medien zu. Die Stellenausschreibung für das Amt des Engener Bürgermeisters wird am 7. Juli im Staatsanzeiger und tags darauf im SÜDKURIER veröffentlicht. Der erste Einreichungstag für Bewerbungen ist der 8. Juli. Bewerbungen sind dann bis zum 28. August um 18 Uhr möglich.