Wegen Urkundenfälschung mussten sich gleich drei Angeklagte, ein 55-jähriger und ein 42-jähriger Mann sowie eine 51-jährige Frau vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Der Strafrahmen für Urkundenfälschung sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Richterin Stefanie Hauser verurteilte die Angeklagten zu Geldstrafen von 50 Tagessätzen zu je 45 Euro, 40 Euro und 35 Euro.
Mit gefälschten Impfpässen in Apotheke erwischt
Die drei Angeklagten hatten sich in der Coronazeit nicht impfen lassen, stattdessen aber gefälschte Impfpässe erworben und diese in Apotheken vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Dieses Vorgehen hatte in einem Fall zunächst sogar geklappt hatte, war aber später aufgedeckt worden.
Verbot galt ursprünglich nur für Behörden und Versicherungen
In erster Instanz waren die drei Angeklagten freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte aus rechtlichen Gründen aber in allen drei Fällen Revision eingelegt. Tatzeitpunkt war das Jahr 2021. Zu jener Zeit war der Gebrauch eines unrichtigen Impfpasses nur strafbar, wenn er einer Behörde oder Versicherung vorgelegt worden war. Apotheken waren ausgeschlossen. Juristisch gesprochen „diese Sondervorschriften enthalten eine Sperrwirkung, die der Annahme einer strafbaren Urkundenfälschung entgegensteht.“
Aus Angst nicht zur Coronaimpfung
Die Fälle waren zunächst beim Oberlandesgericht gelandet, zunächst wurde aber ein Entscheid des Bundesgerichtshofs abgewartet. Dieser hatte im November 2022 einen „Verbotsirrtum“ festgestellt und rückwirkend auch für das Jahr 2021 entschieden, dass das Ganze strafbar und als Urkundenfälschung zu werten sei. Damit war die Freisprüche aufgehoben. Das Motiv der drei? Die Angst vor den Nebenwirkungen der Impfung. Einer der drei Angeklagten hatte in einer Apotheke in Wehr einen gefälschten Impfpass vorgelegt. Er sei damals angesprochen worden, ob er einen Impfpass wolle und habe zugestimmt, weil er gedacht habe, das sei nicht verboten. In der Apotheke sei er dann aufgeflogen. Verteidiger Roger Straßberger bat um ein mildes Urteil, die Rechtslage sei damals strittig gewesen. Dem 55-jährigen sei suggeriert worden, das Ganze sei nicht strafbar.
Richterin verurteil zu 50 Tagessätzen
Der zweite Angeklagte wurde von Verteidiger Hartmut Schuchter vertreten. Nach damaligem Sachverhalt sei der Freispruch berechtigt gewesen, so Schuchter. Er plädiere für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro. Auch die Staatsanwaltschaft hatte diesen Tagessatz angesetzt. Auch die dritte Angeklagte war erst freigesprochen worden, hatte nach dem Entscheid des Bundesgerichtshofs 2021 aber eine Geldstrafe bekommen. Die 51-jährige legte Einspruch ein. Den gefälschten Ausweis habe sie dem Arbeitgeber nur im Notfall vorlegen wollen. Auch sie war beim Versuch, ein digitales Impfzertifikat in der Apotheke zu erhalten, aufgeflogen. Die Staatsanwältin plädierte für eine Geldstrafe mit einer Tagessatzhöhe von 35 Euro und 60 Tagessätzen. „Die Impfung vorzutäuschen war nicht der richtige Weg. Damals war die Impfung die einzige Möglichkeit, alle müssen mitziehen, sonst funktioniert das nicht, so Hauser.