„Ich warne davor, sich an einer solchen Sammlung zu beteiligen“, so Ordnungsamtsleiter Stefan Schmitz auf Anfrage unserer Zeitung. Dahinter stecke nach seiner Erfahrung kein guter Zweck oder eine bedürftige Familie, sondern ein organisiertes Gewerbe. Es gebe auch keine Garantie, dass alle Gegenstände tatsächlich mitgenommen werden. Wenn Dinge liegen bleiben sollten, gelte das Verursacherprinzip – und die ursprünglichen Besitzer müssten die Sachen wieder entsorgen. Früher habe ein Sammlungsgesetz solche ungenehmigten Sammlungen verhindert, dieses Gesetz sei aber abgeschafft worden, so Schmitz. Möglicherweise verstoße die Aktion aber gegen das Abfallwirtschaftsgesetz.
Dies bestätigt nun das Landratsamt Waldshut auf Anfrage: „Das Amt für Umweltschutz des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass diese Sammlungen illegal erfolgen, da sie bei der unteren Abfallrechtsbehörde nicht angezeigt wurden und nicht sichergestellt ist, dass die so eingesammelten Gegenstände und Materialien fachgerecht entsorgt bzw. wiederverwertet werden.“
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ruft alle Bürger dazu auf, die vom Landkreis Waldshut angebotenen Entsorgungs- und Rücknahmesysteme (z.B. Deponie Lachengraben, Recyclinghöfe, Schadstoff-, Schrott-, Papier- und Sperrmüllsammlungen, Gelber Sack etc.) zu nutzen und die Wertstoffe zu den Recyclinghöfen zu bringen.