Waldshut-Tiengen – Seit dem Jahreswechsel sorgen neue Bewertungsvorschriften dafür, dass sich der Steuerwert von Immobilien deutlich erhöht hat. Die Freibeträge hingegen sind seit fast 25 Jahren nicht nach oben angepasst worden. In der Konsequenz steigt die Erbschaftsteuer: Künftige Erben müssen höhere Steuern zahlen. Denn die Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind bzw. 500.000 Euro für den Ehegatten werden bei Immobilienerbschaften oft deutlich überschritten.

Private Hauseigentümer können durch eine kluge Strategie die Steuerlast senken oder gar vollständig vermeiden – ganz legal. Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein e. V., gibt als Fachanwalt für Erbrecht wertvolle Tipps.

1. Eigentumsübertragung an die nächste Generation: Der „Klassiker“: Das Eigentum an der Immobilie wird auf ein Kind übertragen. Zwar wird die Schenkung steuerlich gleichbehandelt wie die Erbschaft. Anders als im Erbfall kann die Schenkung zielgenau gestaltet werden.

- a) Vorbehaltene Rechte: Der Übergeber behält sich Rechte an der Immobilie vor, z.B. ein Wohnungsrecht, den Nießbrauch oder die Rückforderung. So sinkt der Wert der Schenkung und damit die Steuer
- b) Ausnutzung der Zehn-Jahres-Frist: Nach Ablauf von zehn Jahren können die Freibeträge erneut ausgenutzt werden. Der Übergeber überträgt zunächst nur einen Anteil, dessen Wert den Freibetrag nicht überschreitet. Nach Ablauf von zehn Jahren überträgt er einen weiteren Anteil. Obwohl beide Anteile zusammengerechnet den Freibetrag überschreiten, bleiben sie steuerfrei.
2. Schenkung erst an Ehegatten, dann an Kind: Der Freibetrag des Kindes besteht gegenüber jedem Elternteil. Gehört das Haus nur dem Vater, überträgt er erst die Hälfte an seine Ehefrau. Anschließend übertragen beide ihre Anteile auf das Kind. So kann eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro steuerfrei übergeben werden.

3. Familienheimregelung: Die Schenkung des Familienheims an den Ehegatten bleibt steuerfrei, auch wenn der Wert den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigt. Anders als im Erbfall ist der beschenkte Ehegatte nicht verpflichtet, das Haus zehn Jahre lang selbst zu bewohnen. Selbst wenn er es sofort verkauft oder verschenkt, bleibt ihm die Steuerfreiheit erhalten. Die Familienheimschenkung kann, wenn gewünscht, beliebig oft wiederholt werden.

4. Güterstandsregelungen: Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand verheiratet sind, können die Zugewinngemeinschaft beenden und Gütertrennung vereinbaren.
In diesem Fall kann der Zugewinnausgleich steuerfrei bezahlt werden. Auf Wunsch kann dann anschließend wieder der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart werden.
Wenn es um die steuersparende Übertragung von Immobilien geht, ist der Rat des Fachanwalts gefragt. Er kennt sich sowohl im Zivilrecht als auch im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gleichermaßen gut aus.
Haus & Grund
Hochrhein
Der Verein Haus & Grund Hochrhein mit Sitz in Waldshut-Tiengen kümmert sich seit über 100 Jahren um alle rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen seiner Mitglieder, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer im Landkreis Waldshut und am Hochrhein.

Die Leistungen des Vereins durch Rechtsanwälte: In der heutigen Zeit sind die rechtlichen und steuerlichen Fragen so kompliziert geworden, dass der Immobilieneigentümer in vielen Fällen Hilfe von einem Fachmann benötigt. Jedes Mitglied kann täglich die telefonische Rechtsberatung in Fragen rund um die Immobilie vom spezialisierten Fachanwalt in Waldshut, Rechtsanwälte Hilbert & Simon, Kaiserstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: 07751/8317-17 und St. Blasien, Rechtsanwälte Joester & Riedl, Hauptstraße 33, 79837 St. Blasien, Telefon: 07672/4222 oder 07672/4333 in Anspruch nehmen. Vier persönliche Rechtsberatungen bzw. zwei Erbrechtsberatungen sind im Jahresbeitrag enthalten.
Die Dienstleistungen durch die Geschäftsstelle: Mitgliederverwaltung, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnung, Musterschreiben und Mietverträge, Mietkautionskonto, Kontaktdaten von Experten für Mitglieder (Energieberatung, Schädlingsbekämpfung, Schimmelbekämpfung, Steuerberatung, Wohnungsabnahme), günstige Versicherungen speziell für Immobilieneigentümer
Dienstleistungen durch die Servicestelle: Immobilienvermarktung, Verkauf, Vermietung, Immobilienbewertung, Ausfüllen von Mietverträgen, Insolvenz-Check Schufa
Werden Sie Mitglied: Der Jahresbeitrag für Hauseigentümer mit Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhäuser oder Geschäftsräumen beträgt 96 Euro (zzgl. Aufnahmegebühr 96 Euro, inklusive Zeitschriftenabonnement).
Kontakt: Haus & Grund Hochrhein, Rheinstraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/7676, E-Mail verein@haus-und-grund-hochrhein.de, Internet www.haus-und-grund-hochrhein.de