Herbert Schnäbele

Mit einer etwas rätselhaften Beschilderung sieht sich derzeit der Verkehrsteilnehmer auf der Landesstraße zwischen Rheinheim und Lienheim konfrontiert.

Schon am Kreisverkehr in Rheinheim wird er mit einem Textschild darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt in Lienheim gesperrt ist. Einen Umleitungshinweis nach Hohentengen entdeckt man an der Ausfahrt Richtung Dangstetten.

An der Ortsdurchfahrt Reckingen trifft der Verkehrsteilnehmer dann auf ein Sperrschild mit dem Zeichen 250, das ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ darstellt. Rechts abgesetzt vom Sperrschild findet sich erneut der Hinweis „Ortsdurchfahrt Reckingen gesperrt“.

Mancher Verkehrsteilnehmer steht nun vor der Entscheidung, darf ich hier weiterfahren oder nicht? Zum Glück gibt es durch die naheliegende Busbucht eine Wendemöglichkeit. Will man zum Beispiel zur Waldhütte Reckingen, ist man gezwungen, das Sperrschild zu überfahren, weil die Hütte auf anderen Wegen nicht zu erreichen ist.

Ein klarer Hinweis direkt am Zeichen 250 zum Beispiel „Frei bis Baustelle“, wie ihn die StVO auch vorsieht, wäre für den nachdenkenden Autofahrer sicher hilfreich.

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