So sehr sich die Anwohner der Bergstadt über die Errichtung des Hightech-Ladens des Bauernladens Stoll gefreut haben, so sehr sorgen nun Snack- und Getränke-Automaten für Unmut, die im Nachgang dort errichtet wurden. Nicht zuletzt kritisieren Anwohner wie auch der Betreiber des Roboter-Ladens, Martin Stoll, die damit einhergehende Vermüllung des Areals. Aber auch die angebotenen Sortimente stoßen auf Skepsis. Der Betreiber der Automaten will sich zu der Sache nicht äußern und bleibt dubios.
Was hat es mit den Automaten auf sich?
Die Automaten seien kurz nach der Errichtung des robotergesteuerten Hofladens von Martin Stoll entstanden, wie dieser auf Nachfrage darstellt: „Die Angebote haben mit uns aber nichts zu tun“, betont er. Vielmehr distanziert er sich offen von den zwei Snack- und Getränkeautomaten, denn unter anderem werden dort Waren in Einwegverpackungen, Plastikflaschen und Dosen verkauft: „Alles Dinge, die wir bewusst bei uns nicht haben wollten“, so Stoll.
Denn eben jene Verpackungen würden nach Konsum der Ware häufig achtlos weggeworfen. Mit den Folgen haben Stoll und seine Mitarbeiter zu kämpfen, denn sie beseitigen regelmäßig den Verpackungsmüll, der sich um die Automaten ansammelt.
Wer betreibt die Automaten denn eigentlich?
Das bleibt leider im Dunkeln. An den Automaten gibt es außer einem Schild mit der Aufschrift „Candy Land“ lediglich eine Bedienungsanleitung, an deren Ende eine Handynummer angegeben ist.
Mehrfache telefonische Kontaktversuche bleiben erfolglos, das Gegenüber reagiert lediglich per Messenger-Dienst Whatsapp. Dies auch äußerst kurzangebunden und ausweichend. Einen Namen möchte er trotz mehrfacher Aufforderung nicht nennen.
Was sagt der Betreiber zu den Vorwürfen?
Das Müllproblem nehme man auf jeden Fall sehr ernst, nach Ansicht des Betreibers sei dieses aber inzwischen durch das Aufstellen mehrerer Mülleimer gelöst. Die Kunden hätten genügend Möglichkeiten, die Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen. Liege dennoch etwas herum, werde dies von den Mitarbeitern umgehend beseitigt, versichert der Betreiber.
Welche Regelungen gelten seitens der Stadt für die Errichtung von Automaten?
„Automaten dürfen in der Regel genehmigungsfrei errichtet werden“, schildert Jacqueline Scheuch, verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadtverwaltung, auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Stadt stelle lediglich die Fläche für derartige Anlagen zur Verfügung.
Auch genehmigungsfreie Vorhaben sollten allerdings den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Wer sich überlegt, einen Automaten aufzustellen, sollte sich zur Klärung an das zuständige Baurechtsamt wenden. Gegebenenfalls würden dann auch andere Ämter, wie das Straßenverkehrsamt angehört, um auszuschließen, dass der Aufstellort als ungeeignet eingestuft wird. Unter anderem sollte verhindert werden, dass Ablenkungs- oder Gefahrenpotentiale entstehen, verdeutlicht Scheuch.

Inwiefern gibt es Vorgaben, womit der Automat bestückt wird?
Vorgaben, was in den Automaten angeboten wird, gebe es nicht, heißt es seitens der Stadt. „Einschränkungen gibt es, wenn der Inhalt beispielsweise dem Jugendschutzgesetz, wie im Falle von Getränkeautomaten, unterliegt“, so Scheuch. Hier ist es beispielsweise nicht möglich, ohne Alterskontrolle alkoholische Getränke auszugeben.
Eine entsprechende technische Vorrichtung ist an den Automaten vorhanden. Anwohner fürchten jedoch, dass sich diese allzu leicht umgehen ließe.
Wie sieht die weitere Strategie der Stadt aus?
Weitere Automaten soll es zumindest auf städtischen Grundstücken vorerst nicht geben – „es sei denn, eine zukünftige Stadtplanung sieht es anders“, so Scheuch. Bis auf weiteres werde die Stadt jedenfalls keine eigenen Flächen mehr für solche Anlagen zur Verfügung stellen.