Das Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt wird voraussichtlich bis zum Jahr 2045 Strom produzieren. Auf Anfrage bestätigte das Unternehmen gestern, dass es trotz des am Sonntag von der Bevölkerung befürworteten Ernergiegesetzes dabei bleibe, "dass die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke so lange betrieben werden dürfen, wie sie sicher sind". Im März diesen Jahres hatte das Unternehmen gegenüber unserer Zeitung bestätigt, dass es mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2045 plane. Damit scheinen die Aussagen des St. Galler Professors Rolf Wüstenhagen, der unmittelbar nach der Abstimmung gemutmaßt hatte, dass es noch zehn bis 15 Jahre dauern könne, bis das letzte Schweizer Atomkraftwerk vom Netz ginge, hinfällig.
Dazu das KKL: "Für die Dauer der Laufzeit des Kernkraftwerks ist nicht die Interpretation eines Abstimmungsergebnisses, sondern vielmehr das Energiegesetz maßgebend, über das am Wochenende abgestimmt wurde." Auffällig bei dieser Abstimmung war, dass die Kantone, insbesondere aber die Gemeinden mit Kernkraftwerken gegen das Gesetz gestimmt haben. Am deutlichsten fiel die Ablehnung in Leibstadt aus. Hier lehnten 82 Prozent die Gesetzesvorlage ab. Das Kraftwerk Leibstadt steht seit 1984 und ist damit sowohl das jüngste als auch das leistungsstärkste Atomkraftwerk der Schweiz. Die Aargauer Gemeinde Döttingen, in der Beznau I und II stehen, lehnte die Energiestrategie mit 73,4 Prozent ab. In der Berner Gemeinde Mühleberg (AKW Mühleberg) votierten 58 Prozent Nein. In der Solothurner Gemeinde Däniken, wo das Atomkraftwerk Gösgen steht, sagte 70 Prozent der Bevölkerung Nein zum neuen Gesetz.
Nach Ansicht der Verantwortlichen des Kernkraftwerks Leibstadt sei dies nachvollziehbar: "Wir werden dies auch als ein Zeichen für eine hohe Akzeptanz und das Vertrauen der umliegenden Bevölkerung in das Kernkraftwerk Leibstadt."
Die Abstimmung
In der Schweiz wurde am Sonntag über ein neues Energiegesetz abgestimmt. Mit deutlicher Mehrheit haben sich die Schweizer damit für den Atomausstieg und eine stärkere Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen. Das Abstimmungsergebnis schwankte jedoch deutlich zwischen den einzelnen Kantonen. Insbesondere in den Kantonen mit Atomkraftwerken gab es jeweils ein deutliches Nein zu dem neuen Gesetz.