Auf der Tagesordnung der jüngsten öffentlichen Ortschaftsratssitzung am 27. Februar 2020 im Haus des Gastes sind lediglich Bauangelegenheiten gestanden. Nicht erkennbar war, dass das Thema Funkmasten im Unterdorf nichtöffentlich behandelt werden sollte. Was am Fasnachtsdienstag unter dem Motto „5 vor 12“ satirisch dargestellt wurde, bescherte dem Ortschaftsrat jedoch ein größeres Publikum als gewohnt. Es zeigte sich, dass das Thema Funkmasten im Wohngebiet Fragen aufwarf und große Sorgen bereitet.
So nutzten die Sitzungsbesucher unter dem Tagesordnungspunkt „Bürger haben das Wort“ die Gelegenheit, ihr Anliegen vorzubringen. Vom kürzlich installierten Funkmast auf dem Dach im Wohngebiet wird schädigende Funkstrahlung befürchtet. „Wir erwarten von unseren gewählten Vertretern, dass wir geschützt werden“, so lautete die Forderung der Bürger.
Ortsvorsteher Norbert Schwarz informierte angesichts des großen Interesses über den Kenntnisstand. Er selbst sei über das Vorhaben „Funkmasten“ auf dem Dach einer Gaststätte nicht informiert gewesen und hätte zunächst Reparaturarbeiten nach dem Sturm „Sabine“ vermutet. Nach Auskunft von Bürgermeister Tobias Gantert sei auch die Gemeindeverwaltung über die Errichtung des Funkmasten nicht in Kenntnis gesetzt worden.
Rechtlich keine Handhabe dagegen
Unter den Zuhörern wurde das Kalkül der Funkmasten GmbH vermutet, Proteste im Vorfeld zu vermeiden. „Es ist ein Spagat für uns. Auf der einen Seite bekommen wir Reklamationen, dass der Handy-Empfang schlecht sei, auf der anderen Seite möchte man verständlicherweise keine Funkmasten mit der einhergehenden und möglicherweise schädigenden Strahlung in der Nähe haben“, führte Ortsvorsteher Schwarz aus. Er nehme die Sorgen der Bürger aber durchaus ernst. Laut Gemeindeverwaltung beziehungsweise Landratsamt gibt es bei Einhaltung der rechtlichen Vorgaben jedoch keine Handhabe, dagegen vorzugehen. „Mit der Höhe des Hauses von circa 15 Metern ist der Masten in 25 Meter Höhe. Müssen wir jetzt damit rechnen, dass demnächst so ein Masten auf dem Kirchturm steht und der dann auch genehmigungsfrei ist?“ Dies fragte eine der Anwesenden.
Unbestritten sei der Bedarf an Funkmasten. Diese sollten aber in angemessenem Abstand zu den Wohngebieten stehen. Dafür Flächen auszuweisen, sei Aufgabe der Gemeinde. Funkstrahlen könnten nach Meinung der anwesenden Bürger eine Gefährdung der Gesundheit darstellen. Die Unterlassung der Anzeigepflicht stelle einen groben Verstoß dar. Aus den Reihen der Sitzungsbesucher wurde der Wunsch nach einer ausgewogenen Informationsveranstaltung zu dieser Problematik laut. Ortsvorsteher Norbert Schwarz sagte eine Prüfung zu.