Der Parkdruck in Wohngebieten wird immer größer. In Ortskernen findet die wachsende Zahl von Autos oft keinen Platz mehr auf privaten Flächen. Das Thema, wie viele Stellplätze es vor Wohnungen geben soll, wird deshalb kommunalpolitisch heftig diskutiert. Nach dem Ortskern Degerfelden erhalten jetzt auch Nollingen und Minseln eine Satzung, die mehr Stellplätze fordert als die Landesbauordnung verlangt. Im Gemeinderat warf eine Bürgerin auch die Frage auf, warum diese Forderungen nicht für Investoren großer Wohnprojekte in der Stadtmitte gelten.
Das Thema brennt auf den Nägeln
Das Thema brennt auf den Nägeln. Denn dass immer mehr öffentlicher Straßenraum von Anliegern eines Gebiets fürs Parken in Beschlag genommen wird, zieht Probleme nach sich. Der allgemeine Parkraum wird weniger. Es entstehen außerdem kritische Situationen im Verkehrsraum, etwa wenn die Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungsdiensten behindert wird. Auch das Ortsbild wird durch die rasante Entwicklung der „Familienmobilität“ mit mehreren Autos beeinträchtigt, denn Nebensträßchen werden als Ausweichzonen mit Blech vollgestopft.
Die Vorgaben der Landesbauordnung, wonach auf privatem Gelände pro Wohnung mindestens ein Stellplatz auszuweisen ist, stimmen mit den realen Verhältnissen in einigen Bereichen nicht mehr überein, heißt es tendenziell auch im Gemeinderat, der deshalb auch für Minseln und Nollingen einen Handlungsdruck bestätigt.
Keine Anträge aus der Stadtmitte
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt weist angesichts neuer Forderungen darauf hin, dass sich die Stadt bisher rechtskonform zur Landesbauverordnung verhalte. Die am Donnerstag mehrheitlich im Gemeinderat verabschiedeten Satzungen für Nollingen und Minseln gehen auf Anträge der Ausschüsse zurück und nicht auf Initiative der Verwaltung, erklärte er in der Sitzung. Die bestehenden Unterschiede beim Stellplatznachweis der Bauherren begründete der OB unter anderem damit, dass Verkehrswege im Dorf anders als in der Innenstadt verlaufen und Bewohner stärker den öffentlichen Nahverkehr nutzen und damit weniger Autos haben. Aus der Stadtmitte liegen der Verwaltung bisher keine Anträge vor, etwas zu ändern, wenn weiter gebaut und dabei auch Wohnraum nachverdichtet wird. Der OB gab sich dabei aber für Veränderung offen, wenn dies kommunalpolitisch gewünscht ist.
Überfällig für alle Ortsteile
Dem Gemeinderat bleibe es unbenommen, in Baugebieten den Schlüssel neu anzuschauen. Dass das Thema nicht vom Tisch kommt, ist zu erwarten. Auch ein zweiter Bürger sprach sich ebenfalls für eine flächendeckende Stellplatzverordnung aus: „Sie ist überfällig für alle Ortsteile.“
Ein Schritt in die richtige Richtung
Minselns Ortsvorsteherin Eveline Klein (SPD) äußerte sich froh über die neue Ordnung, auch wenn sie kein Allheilmittel sei, so sie sie doch ein Schritt in die richtige Richtung. Rainer Vierbaum (CDU) als Sprecher des Nollinger Ausschusses verwies darauf, dass die höheren Forderungen aus der Not geboren seien.
Bei den Grünen herrschen Zweifel
Die Meinungen über die Sinnhaftigkeit der neuen Stellplatzsatzung gehen im Gemeinderat dennoch auseinander. Heiner Lohmann (die Grünen) hielt dagegen und befand, dass die geforderte Anzahl nicht dem Bedarf entspreche. Er zog die Shell-Prognose für seine Aussage heran, wonach die Fahrzeugdichte nicht weiter steige bis 2018, sondern der Druck beim Parken sogar nachlasse. Somit seien Zweifel angebracht. Nach Meinung der Grünen, die gegen die Satzungen stimmten, werde damit gegen das Ziel nachhaltiger Verkehrspolitik vorgegangen. Gegen die Forderung nach mehr Stellplätzen würde außerdem sprechen, dass sich damit die Baukosten erhöhen.
Zur Satzung
- Bestimmungen: Danach erhöht sich in beiden Gebieten die Stellplatzzahl in Zukunft wie folgt: Für bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz, bis 80 Quadratmeter 1,5 und für Wohnungen über 80 Quadratmeter auf zwei. Bei Umbauten und Nutzungsänderungen sind unter bestimmten Umständen Abweichungen möglich. Die Satzungen gelten nicht rückwirkend. Die Landesbauordnung fordert einen Stellplatz je Wohnung.
- Minseln: In Minseln gilt die Satzung für den gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteil, einige Teilbereiche sind ausgenommen.
- Nollingen: Im Ortsteil Nollingen handelt es sich um Grundstücke im geplanten Innenbereich, wo mehrere rechtskräftige Bebauungspläne bestehen, und um Grundstücke im nicht überplanten Innenbereich.