Frau Zissel, derzeit sind viele reife Äpfel auf den Streuobstwiesen zu sehen. Was für Sorten wachsen denn auf dem Dinkelberg?
Unter den Altbeständen gibt es auch noch ältere Sorten. Vor über 20 Jahren hatten wir die alten Baumwarte nach den alten Sorten befragt und sie konnten uns damals noch entsprechende Bäume zeigen. Das waren zum Beispiel die Dinkelberg-Renette oder der Schlachter Seppi, wohl eine damals eingeführte Schweizer Sorte. Heute gibt es auch noch viele Bohnäpfel und andere alte Sorte wie den Berlepsch.
Kann ein Spaziergänger einfach so einen Apfel pflücken und verspeisen?
Pflücken ist nicht erlaubt. Man kann vielleicht vom Fallobst einen aufnehmen, sich aber nicht die Taschen voll machen. Früher, als das Obst noch wertvoller war, gab es Feldhüter, die danach geschaut haben, dass keiner was nimmt. Gerade bei Nussbäumen mögen die Besitzer das gar nicht. Nüsse haben immer noch einen gewissen Wert. Beim Fallobst fällt es sicher nicht auf, aber die Bäume und das Obst gehören immer jemandem. Dies ist zu respektieren.
Es gibt auch Wiesen, auf denen die Bäume nicht abgeerntet werden. Könnte man diese Äpfel nicht an Bedürftige verteilen?
Das kann man machen, wenn man den Eigentümer oder Pächter herausbekommt, und er einverstanden ist.
Es wurde mal versucht, eine Streuobstbörse einzurichten. Gibt es die noch?
Nein, leider nicht mehr. Die IG Dinkelberg hat dies zwei, drei Jahre lang versucht. Die Initiative war von den Ortsvorsteherinnen ausgegangen, um Nachfrage und Angebot zusammen zu bringen.
Warum wurde die Initiative eingestellt?
Nachfragen von Kitas und Gruppen gab es durchaus, aber je nach Ortsteil hatten sich nur wenige oder gar keine Baumbesitzer gefunden, die zum Mitmachen bereit waren.
Was glauben Sie war die Ursache für diese Zurückhaltung?
Das hat damit zu tun, dass vielleicht die Besitzer keine Fremden an ihre Bäume lassen wollen, weil sie sich sorgen, dass die Leute nicht sorgsam mit den Bäumen umgehen oder Äpfel pflücken, obwohl sie nur Fallobst auflesen sollten. Es hat sich bei dieser Aktion aber auch gezeigt, dass es viele Baumbesitzer gibt, die schon mit Betrieben oder Einzelpersonen Absprachen getroffen haben, die im großen Stil saften. Die kommen nicht jede Woche, sondern wenn die Äpfel reif sind, um sie dann zu ernten und aufzulesen. Wenn aber in diesem übervollen Erntejahr einige Baumbesitzer gerne einzelne Bäume zum Ernten beziehungsweise Fallobst aufsammeln freigeben würden, können sie sich an die jeweilige Ortsverwaltung wenden. Abnehmer finden sich sicherlich.
Was sind denn die beliebtesten Produkte aus Dinkelberger Äpfeln?
Alles, was man mit Äpfeln machen kann. Saften, Kuchen backen, Apfelringe als Vorrat für den Winter trocknen, Mus oder Kompott in allen Variationen machen, Apfelschmuck.
Fragen: Horatio GollinZur Person
Gabriele Zissel ist Ressortleitung Stadtmarketing & Tourismus der Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung Rheinfelden GmbH WST. Die 63-Jährige wohnt in der Siedlung. Sie hat zwar keine Streuobstwiese, aber einen Garten mit zwei Apfelbäumen.
Man darf nicht einfach munter drauf lospflücken
Polizeisprecher Mathias Albicker erläutert die rechtliche Seite zum Thema Obst pflücken von fremden Bäumen
- Diebstahl: Zwar gibt es das Delikt Mundraub nicht mehr, aber einfach auf Streuobstwiesen gehen, und munter drauf lospflücken darf man nicht. „Dabei handelt es sich um einen Diebstahl von geringwertigen Sachen.“
- Anzeige: Wenn der Eigentümer oder Pächter Anzeige stelle, gehe die Polizei dem nach. Fälle von Obst- oder Fruchtklau gebe es immer wieder. „In Weil am Rhein hatten wir einmal den Fall, dass eine ganze Reihe Quittenbäume abgeerntet wurden, auch bei Nussbäumen kommt das immer mal wieder vor“, so Albicker weiter.
- Fallobst: Selbst das Aufheben von Fallobst sei nicht ganz unproblematisch, weil der Eigentümer damit eventuell noch Saft oder ähnliches produzieren wolle. Einige Gemeinden, so Albicker, kennzeichneten ihre Obstbäume mit weißen Bändel. Diese signalisierten: Pflücken erlaubt. (vep)