Die optischen und akustischen Eindrücke täuschen nicht: in Rheinfelden herrscht rege Bautätigkeit. Dass weniger Baugenehmigungen erteilt werden, wie bundesweit verlautet, kann Stadtbauamtschef Wolfgang Lauer nicht bestätigen. Die Statistik belegt: Das Gegenteil ist der Fall. Gerade 2017 gab es bei den erteilten Genehmigungen und Bauvorbescheiden einen kräftigen Sprung nach oben.
Die statischen Zahlen für 2017 bestätigen, dass an allen Ecken und Enden gebaut, modernisiert und verändert wird. 308 Anträge hat das Bauamt der Großen Kreisstadt, das zugleich als Baurechtsbehörde prüft und entscheidet, im vergangenen Jahr bearbeitet. Das waren 38 Vorgänge mehr als im Jahr zuvor und das wies zu 2015 ebenfalls eine Steigerung auf von 263 auf 271. Der Eindruck, dass das Interesse am Bauen nachlasse und die Konjunktur stagniere, bezeichnet Lauer folglich als „nicht passend“.
Die 20 Mitarbeiter im Bauamt sind jedenfalls nicht zu knapp damit beschäftigt, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten von Antragstellung bis Bescheid die Akten durchzuarbeiten. In der Regel wird der Zeitrahmen bis auf Ausnahmefälle auch eingehalten und manches „geht ruck, zuck“ durch. Damit sich Bauen im Einklang mit der Rahmenplanung und den Vorgaben vollzieht, hat das Bauamt aufgrund der Arbeitsfülle übergangsweise aus einer anderen Abteilung im Rathaus eine Architektin zur Unterstützung erhalten. Lauer hofft, „dass sie auch bleibt“.

Genehmigungen gegen Gebühren
Die Stadt nimmt aus den Genehmigungsvorgängen auch Gebühren ein, die mit 450 000 Euro im Jahr durchaus beachtlich ausfallen. Lauer macht die Erfahrung, dass sich der überwiegende Anteil der Anträge, die eingehen, auf Maßnahmen des Wohnungsbaus konzentrieren. Darunter befinden sich auch immer mehr „größere und kompliziertere Projekte“, hält der Bauamtschef dazu fest. Dazu gehört etwa aktuell die Planung des Hochrhein-Centers II, das nicht nur als massiver Baukörper auf seine Machbarkeit zu prüfen ist, sondern auch ein Bebauungsplanverfahren mit gutachterlichen Prüfungen erforderlich macht. Solche Projekte binden die Mitarbeiter auch zeitlich mehr als die Prüfung, ob ein Zweifamilienhaus sich in die Bauleitplanung einfügt.
Die meisten Bausachen kommen gar nicht auf die Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses, weil sie in der Verantwortung der Baurechtsbehörde entschieden werden. Nachdem es aber immer wieder strittige Diskussionen gibt, wenn nach § 34 Baugesetzbuch sich ein Neubau in die umliegende Bebauung einfügen soll, aber kein Bebauungsplan der Maßstab dafür ist, informiert das Stadtbauamt seit einigen Monaten die Kommunalpolitiker freiwillig über Projekte, die Anlass zu Diskussionen geben können. Der wird inzwischen auch wieder monatlich darüber in Kenntnis gesetzt, über die Art der Baugenehmigungen, die erteilt und Anordnungen, die das Baurechtsamt erlassen hat. Ein Mehrfamilienhaus zählt als ein Antrag, auch wenn darin acht Wohnungen entstehen.
Im Februar erteilte das Stadtbauamt 14 Baugenehmigungen. Ermöglicht werden damit die Aufstockung eines Wohnhauses, der Bau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen, Schuppen und Garagen, Garage und Carport, die Errichtung von acht Stellplätzen, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, aber auch eine Halle für eine Pferdepension, der An- und Umbau des Kindergartens St. Anna oder der Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle. Dazu kommen zwei Bauvorbescheide für Neubauten. Die Projekte verteilen sich auf das Stadtgebiet und die Ortsteile. Mehrere Bauanträge wurden aber auch wieder zurückgezogen. Außerdem wurden Baugenehmigungen verlängert. Im Weiteren hat das Bauamt Nutzungsänderungen bearbeitet, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis gegeben, Akteneinsicht ermöglicht und Zwangsgelder angeordnet, weil Baumängel nicht beseitigt wurden.