Zur Übergabe der Unterschriftenlisten zur Petition gegen die am 1. September in Kraft tretende Landesheimbauverordnung waren über 25 Personen in den Festsaal des St. Vinzentiushaus Murg gekommen. Neben Landrat Martin Kistler und der Heimleiterin Britta Malzacher, konnte der stellvertretende Geschäftsführer des Vinzentiusverein Murg, Martin Rufle vor allem die Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller (CDU) begrüßen, der er die Listen mit den über 973 Unterschriften aus Murg und 1900 Unterschriften aus Klettgau, übergeben konnte, sodass über 4100 Unterschriften aus ganz Baden-Württemberg zusammengekommen waren.

In der Petition wurde unter anderem die Umwandlung der in der Landesheimbauverordnung festgelegten verpflichtenden Auflagen in Soll-Auflagen gefordert.

In der anschließenden Diskussion mit Sabine Hartmann-Müller, brachten sowohl Martin Rufle, als auch mehrere Zuhörer, ihr Unverständnis über Auflagen, die in der Landesheimbauverordnung stehen, zum Ausdruck. Während es landesweit an Betreuungsplätzen und Pflegepersonal fehlt, verschärfe diese Verordnung die Situation noch.

Denn wenn Zweibettzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden müssten, würden viele Betreuungsplätze wegfallen. Ebenso sinnlos sei die Einrichtung von Pflegebädern, da die Heimbewohner in der Regel geduscht würden. Die Festlegung der Einzelzimmer auf eine bestimmte Größe, an der auch bei geringfügiger Unterschreitung nicht gerüttelt wird, gehe ebenfalls an der Realität vorbei.

In einem offenen Brief an Sozialminister Manne Lucha hatte Martin Rufle darauf hingewiesen, dass "die Verbesserung der Wohnqualität nicht dazu führen dürfe, dass ein Heim in finanzielle Not gerate oder gar schließen müsse". Das Kinderheim Hella Doll sei dafür ein Paradebeispiel, das Ende 2018 die Betriebserlaubnis entzogen bekommen hat und nur noch bis zur anderweitigen Unterbringung der jetzigen Heimbewohner, fortgeführt werden darf.

Gerade an der Schließung des Kinderheim Hella Doll entzündeten sich die Gemüter. Wie Sabine Hartmann-Müller selbst bei einer Besichtigung im vergangenen Jahr zugeben musste, wurden die Heimbewohner sehr gut betreut und fühlten sich offensichtlich wohl. Diese Betreuungsmöglichkeiten müssten angesichts der Knappheit solcher Plätze im Kreis Waldshut erhalten werden, erklärten betroffene Eltern, deren behinderte Kinder zum Teil ins weit entfernte Emmendingen gebracht werden und während der Woche in einem Internat untergebracht werden müssen.

Wie Sabine Hartmann-Müller erklärte, fehlte beim Kinderheim Doll die Bereitschaft, die Vorgaben der Landesheimbauverordnung auch nur ansatzweise umzusetzen. Dies traf bereits auf die Vorgaben der Verordnung aus dem Jahre 1983 zu. Bei allem Verständnis für die vorgetragenen Argumente, müsse man auch auf die Einrichtungen Rücksicht nehmen, die sich in den vergangenen Jahren um die Umsetzung der Verordnung bemüht haben.

Da sie selbst in der CDU-Schiedsstelle des Sozialministeriums vertreten ist, werde sie all die Argumente, die vorgetragen wurden, dort vertreten. Auf jeden Fall kann eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn Punkte der Verordnung nicht fristgemäß umgesetzt werden können. Auf Antrag können zwei Personen in einem Raum, der mindestens 22 Quadratmeter umfasst, untergebracht werden. Ihrem Kenntnisstand nach sei der Wunsch nach einem Zweibettzimmer eher die Ausnahme. In der Regel würden Einbettzimmer gewünscht, erklärte die Landtagsabgeordnete.