Wegen der seit Mittwoch eingetretenen Corona-Alarmstufe wurde die Ortschaftsratsitzung kurzfristig ins Foyer der Möslehalle verlegt und nur Personen zugelassen, die der 3G-Regel entsprachen. Die Sitzung wurde von Ortsvorsteherin Michaela Kaiser (CDU) eröffnet, bei der es in erster Linie um den Haseläckerweg ging, der nicht mehr als öffentliche Straße gelten soll.

Prozedere vorgeschrieben

Doch dies kann nicht so einfach beschlossen werden. Denn wie es bei der Eröffnung einer neuen Straße in einem Baugebiet eines öffentlichen Beschlusses durch die Stadt Laufenburg als Straßenbaulastträger bedarf, muss auch „die Entziehung von öffentlichen Verkehrsflächen“ – so lautet die Formulierung im Straßengesetz – einer vorgeschriebenen Prozedere folgen.

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Da der Haseläckerweg nur noch von den beiden angrenzenden Firmen Dimer und Rüde benutzt wird, hat er keine öffentliche Erschließungsfunktion mehr und ist damit als öffentliche Erschließungsstraße entbehrlich; sie steht der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung und gilt dann als Privatgrundstück. Für die Entziehung der Gemeindestraße, die öffentlich bekannt gemacht werden muss und für die Betroffene noch Einwände erheben können, ist die Stadt Laufenburg als Straßenbaulastträger zuständig.

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Der Ortschaftsrat stimmte an der Ortschaftsratsitzung, die am Mittwoch stattfand, dem Entziehungsantrag einstimmig zu, so dass die Verwaltung der Stadt Laufenburg diesen, falls keine Einwendungen eingehen sollten, die Entziehung vollziehen kann.

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