„Solange der Patient bei klarem Verstand ist, hat der persönlich zum Ausdruck gebrachte Wille Vorrang vor allen schriftlich erteilten Verfügungen. Die behandelten Ärzte sind verpflichtet, sich nach diesem Willen zu richten“, erklärte Hermann Huttner, Geschäftsführer des SKM-Betreuungsvereins (Sozialdienst Katholischer Männer). Er hielt am Donnerstag sein Referat unter dem Motto „Heute schon für morgen sorgen“ in der Hans-Thoma-Schule vor 70 interessierten Senioren. Jürgen Wagner, Vorsitzender des Stadtseniorenrats Laufenburg war sehr erfreut, dass so viele Zuhörer gekommen waren. Unter ihnen befanden sich die beiden Stadträte Gabriele Schäuble und Bernhard Gerteis.

Doch für den Fall, dass der Patient vor seinem Tod nicht mehr bei klarem Verstand ist, gibt es drei Vorsorgemöglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Darin werden Fragen beantwortet, was geschieht, wenn der Patient aufgrund eines Unfalles oder einer schweren Krankheit in eine Situation kommt, in der er nicht mehr selbstständig entscheiden kann. Die darin bestellten Betreuer helfen den Patienten, Formulare auszufüllen, die oft in Juristendeutsch verfasst sind oder medizinische Fachbegriffe enthalten, die für ältere Menschen nur schwer zu verstehen sind.

Die Vorsorgevollmacht sollte möglichst einer Person aus dem Familienkreis erteilt werden, der der Vollmachtgeber zu 100 Prozent vertraut. In dieser Vollmacht können persönliche Bereiche, wie Gesundheitssorge, Wohnangelegenheiten, Umgang mit Behörden und die Vermögenssorge präzisiert werden. In der Betreuungsverfügung werden die Vermögensverwaltung, die Gesundheitsvorsorge, die Heimvorsorge und weitere individuelle Wünsche des Patienten festgelegt.

Jürgen Wagner, Vorsitzender des Stadtseniorenrates Laufenburg (rechts), dankte Hermann Huttner, Geschäftsführer des SKM ...
Jürgen Wagner, Vorsitzender des Stadtseniorenrates Laufenburg (rechts), dankte Hermann Huttner, Geschäftsführer des SKM Betreuungsvereins, für seine Ausführungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vor 70 Seniorinnen. | Bild: Reinhard Herbrig

Die Betreuungsverfügung sollte in erster Linie einem Familienangehörigen, dem der Patient vertraut, erteilt werden. Steht ein solcher nicht zur Verfügung, verfügt der SKM-Betreuungsverein über vertrauenswürdige Personen, die dann zu ehrenamtlichen Betreuern bestellt werden können. Diese erhalten eine jährliche Vergütung von derzeit 399 Euro, die er auch in Anspruch nehmen sollte, denn was nichts kostet, ist nichts Wert. Ein Berufsbetreuer, der von seiner Tätigkeit lebt, kostet zwischen 1200 und 4800 Euro.

Die Patientenverfügung beinhaltet Anweisungen für den Fall, wenn sich der Patient im Sterben befindet und keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Darin wird festgelegt, welche lebensverlängernden Maßnahmen angewandt werden sollen und welche nicht. Bei dem Ausfüllen der Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt und dem Bevollmächtigten gut zusammengearbeitet werden.

Die Fragen, die einzelne Zuhörer an Hermann Huttner stellten, beantwortete er in verständlichem Deutsch. Dabei erklärte er, dass die meisten Patienten beim Tod friedlich einschlafen und somit keinen Gebrauch von den drei Vorsorgemöglichkeiten machen müssen.