Die Weichen für die Erschließung des Neubaugebiets „Wüstreben„ für das kommende Jahr sind gestellt und in 2021 soll die Vergabe der Grundstücke erfolgen. Etwas weiter ist Kadelburg. Hier wurden dieser Tage die ersten Bauplätze im Gebiet „Neunschwanz-Erweiterung“ vergeben. Viele der zukünftigen Hausbesitzer wissen sicher schon jetzt, wie sie sich ihr Eigenheim vorstellen.
„Problematisch wird es meist, wenn die Arbeit der Architekten abgeschlossen ist und in Eigenarbeit der Garten angelegt wird oder die Garagen, Gartenhäuschen oder Hütten erreichtet werden“ sind die Erfahrungen von Bauamtsleiterin Jessica Schröder und ihrem Team. Die Empfehlungen und Vorschriften für den Außenbereich sollten aber die gleiche Beachtung bekommen, wie die Planung des Hauses. Einige Punkte haben wir zusammengefasst:
Das Haus und eventuelle Anbauten
Wohnhäuser sind mit mindestens zwei Vollgeschossen zu bauen und nur innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters zulässig. Das gilt auch für spätere Anbauten an das Wohnhaus und für einen nachträglichen Anbau von Balkonen. „Der Standort des Hauses sollte daher gut mit dem Architekten oder Fachplaner überlegt werden“ empfiehlt das Bauamt.
Weiter sind nur innerhalb der hierfür ausgewiesenen Flächen oder innerhalb des Baufensters zulässig sind Garagen, ein Carport und Tiefgaragen. Pflicht ist, 1,5 Stellplätze je Wohneinheit zu schaffen. Bei ungeraden Zahlen ist die Anzahl entsprechend aufzurunden.
Auch für den Außenbereich gelten Vorschriften
Wohl eine der wichtigsten Auflagen ist, dass das Anlegen von großflächigen Steingärten nicht zulässig ist. Die maximal erlaubte Fläche liegt bei zehn Quadratmeter. Die Bepflanzung der Grundstücke soll mit heimischen und Laub- oder Obstbäumen oder Sträuchern vorgenommen werden. Pro Bauplatz sind mindestens ein bis zwei dieser Bäume zu pflanzen.
Nebenanlagen wie Gartenhäuschen sind auch außerhalb der Baufenster zulässig. Sonstige Vorschriften, wie das sogenannte Abstandsflächenrecht oder das Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg sind hierbei selbstverständlich zu beachten. Die Bodenversiegelung ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Befestigte Flächen sollen wasserdurchlässig, beispielsweise mit Rasengittersteinen, Kies oder wasserdurchlässigen Pflastersteinen, gestaltet werden.
Ebenfalls nicht vergessen werden sollte, das rechtzeitige Einplanen der vorgeschriebenen Versickerungsmulde für Niederschlagswasser. Wird eine Zisterne zur Regenwassernutzung geplant, ist auch deren Notüberlauf an die Versickerungsmulde auf dem eigenen Grundstück anzuschließen.
Die hier genannten Punkte sind lediglich eine Auswahl der zu beachtenden Punkte. „Das Bauamt steht jederzeit gerne beratend zur Verfügung“, sagt Jessica Schröder und empfiehlt, lieber vorher nachzufragen, als sich hinterher eventuell über notwendige Umplanungen ärgern zu müssen.