Immer wieder schummeln Unternehmer, sie wollen ihren Angestellten den Mindestlohn nicht bezahlen. Das ist der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ein Dorn im Auge. Und sie erhöht den Druck mit vermehrten Kontrollen.

Wie in der vergangenen Woche bei einer bundesweiten Aktion. Mit dabei auch die Beamten des für den Bereich von Konstanz bis Bad Säckingen zuständigen Hauptzollamts Singen.

Bundesweite Kontrollen des Zolls

„55 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen prüften im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns“, schreibt Sonja Müller, Sprecherin des Hauptzollamts Singen in ihrer Pressemitteilung.

„Auch die Abteilungen Schwarzarbeit an den Standorten Bad Säckingen und Waldshut-Tiengen waren im Einsatz“, sagt sie am Telefon auf Nachfrage des SÜDKURIER.

92 Arbeitgeber geprüft, 290 Beschäftigte befragt

Im gesamten Bereich des Hauptzollamts Singen seien 92 Arbeitgeber geprüft worden, rund 290 Beschäftigte seien vor Ort zu ihrem Anstellungsverhältnis befragt worden.

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Die Zöllner schneiten in Unternehmen verschiedener Branchen rein. Geprüft wurde sowohl in verarbeitenden Betrieben, als auch in Dienstleistungsunternehmen.

Das FKS muss jetzt die Unterlagen analysieren

„Es sind keine Strafverfahren eingeleitet worden“, berichtet Müller am Telefon. In ihrer Pressemitteilung schreibt sie aber: „In 56 Fällen müssen zunächst noch weitere Geschäftsunterlagen analysiert und mit den erhobenen Daten der Arbeitnehmer abgeglichen werden. Ob sich daraus noch weitere Beanstandungen ergeben werden, ist derzeit noch nicht absehbar.“

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 12 Euro

Das Hauptzollamt macht darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Oktober 2022 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto pro Stunde beträgt.

„Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk“, heißt es weiter.

Das sind die Tricks der Unternehmen

Bei den Prüfungen der FKS würden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Arbeitnehmer würden zum Beispiel als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige ausgegeben. Oft würden auch Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

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