Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat ein Todesermittlungsverfahren im Fall der seit fast einem Jahr vermissten Wanderin „Scarlett S.“ eingeleitet. Das bestätigte am Montag der Erste Staatsanwalt Michael Blozik, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen auf Anfrage des SÜDKURIER am Montag. Nun nennt die Staatsanwaltschaft weitere Details: „Aufgrund einer bei der Kriminalpolizei Paderborn erstatteten Anzeige wurde dann Anfang August 2021 bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Anzeige brachte ins Spiel, dass ‚Scarlett S.‘ umgebracht worden sein könnte“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Ein Todesermittlungsverfahren werde laut Staatsanwaltschaft dann eingeleitet, „wenn der Vorwurf im Raum steht, dass eine Person eines nicht natürlichen Todes gestorben sein könnte“. Die Akten des Vermisstenfalls der Kriminalpolizei Paderborn seien daraufhin von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen beigezogen worden. Doch: „Aus den bisherigen Ermittlungen ergeben sich jedoch keine Hinweise auf ein Gewaltverbrechen“, so Blozik.

Sollte sich dies ändern, will die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen aufnehmen, wie Blozik erläutert: „Sollten sich aus dem Todesermittlungsverfahren Hinweise auf einen fremdverschuldeten Tod der Vermissten ergeben, wird ein Ermittlungsverfahren gegen den bekannten und unbekannten Beschuldigten eingeleitet. Diesbezügliche belastbare Hinweise gibt es aber derzeit – wie bereits erwähnt – nicht.“

Der Fall „Scarlett S.“

„Den Fall ‚Scarlett S.‘ hat die Kriminalpolizei Paderborn zunächst als einen Vermisstenfall geführt“, beschreibt Sprecher Blozik. Er führt aus, dass die Polizei bei einem Vermisstenfall nach verschwundenen Personen sucht und nicht von einem kriminellen Hintergrund des Verschwindens ausgegangen wird – beispielsweise bei von zu Hause weggelaufenen Jugendlichen oder abgestürzten Wanderern. „Ein Vermisstenfall wird deswegen auch allein von der Polizei, nicht von der Staatsanwaltschaft geführt“, so Staatsanwalt Blozik.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft geht auf die Maßnahmen im Rahmen der bisherigen Ermittlungen ein: So sei die Kriminalpolizei Paderborn, aber auch die Kriminalpolizei Waldshut-Tiengen im Rahmen der Amtshilfe, zahlreichen Spuren nachgegangen und habe zahlreiche Ermittlungen durchgeführt: Unter anderem sei der Weg der Gesuchten auf ihrer Wanderung auf dem Schluchseewanderweg nachvollzogen worden. Die Kontaktpersonen der jungen Frau auf diesem Weg und andere Zeugen seien befragt worden. „Die Polizei suchte mit einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera sowie mit Drohnen nach der Vermissten auf der Etappe des Wanderwegs, auf der sie zuletzt unterwegs war. Polizisten und ein Mantrailerhund wurden am Boden bei der Suche eingesetzt“, so Blozik. Allerdings: „Diese Maßnahmen führten nicht zum Auffinden der vermissten Person.“

Wie ist der Stand der Ermittlungen?

Im Rahmen des aktuellen Todesermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen werden derzeit noch weitere Zeugen vernommen sowie „mehrere abrundende Ermittlungen durchgeführt“, wie Staatsanwalt Blozik ausführt. Danach soll dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Eine „heiße Spur“ aufgrund von neuen Erkenntnissen und neuen Ermittlungsansätzen gebe es derzeit nicht, so Blozik. Er ergänzt: „Vor allem ist nach wie vor ungeklärt, was genau der Vermissten widerfahren ist, da sie bislang nicht aufgefunden werden konnte.“

Zuletzt hatte die Polizei Paderborn im Fall der vermissten Wanderin ermittelt. Sprecherin Corinna Koptik verweist nun auf Anfrage des SÜDKURIER für weitere Details auf die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. Im Mai 2021 hatte ein Paderborner Polizeisprecher erklärt, dass es noch vereinzelt Hinweise geben würde, „die dann gesichtet, bewertet und gegebenenfalls durch ergänzende Ermittlungen überprüft werden“. Zum damaligen Zeitpunkt hätten jedoch keine konkreten Ansatzpunkte für zielgerichtete Maßnahmen vorgelegen.