Lange haben die Menschen gehofft und gebangt, nachdem im vergangenen Sommer im Wehratal eine Sonnenbrille gefunden wurde. Könnte das Fundstück der vermissten Wanderin Scarlett S. gehören, die vor zwei Jahren auf ihrer Tour über den Schluchtensteig spurlos verschwunden ist?
Nun liegt nach Monaten des Wartens das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung vor. Und das ist laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ernüchternd: Demnach konnte an der Sonnenbrille „keine menschliche DNA festgestellt werden“.
Brille wurde von Wanderin gefunden und bei der Polizei abgegeben
Zur Erinnerung: Eine Wanderin hatte die Brille Ende Juli auf der letzten Etappe des Wanderwegs zwischen Todtmoos und Wehr am Wegrand gefunden – „und brachte den Gegenstand im August 2022 der Polizei zur Kenntnis“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.
„Die Sonnenbrille ist höchstwahrscheinlich vom selben Modelltyp, den die Vermisste Scarlett S. auf der Wanderung getragen hat“, so die Staatsanwaltschaft weiter. Die Untersuchung sollte nun eben Klarheit bei der Zuordnung bringen.
Allerdings: Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass sich an der Sonnenbrille keine ausreichende DNA für einen Abgleich befunden habe: „Möglicherweise wurde ehemals vorhandenes menschliches DNA-Material durch mikrobielle oder Witterungseinflüsse beseitigt“, lautet eine Erklärungsmöglichkeit der Ermittler.
Suchaktion aufgrund von Sonnenbrillenfund
Nach dem Fund der Sonnenbrille war im September noch einmal im großen Stil nach der Vermissten gesucht worden. Etwa 30 Personen hatten sich an einer entsprechenden Aktion der Polizei beteiligt, darunter auch die Bereitschaftspolizei und die Bergwacht.
„Insgesamt wurden fünf Hektar abgesucht. Tatrelevante Funde ergaben sich dabei nicht“, so die Bilanz der Suche.
Im Oktober war die Polizei weitere drei Mal im Schluchtensteig, weil Knochenfunde gemeldet worden waren. „Diese Knochen wurden vor Ort gesichert. Die jeweiligen Überprüfungen der Knochen ergaben jedoch, dass es sich um Tierknochen handelte“, so die Staatsanwaltschaft.
Aktuell keine Ermittlungsansätze im Fall Scarlett
Neue Erkenntnisse oder Ermittlungsansätze auf den Verbleib der Vermissten gebe es derzeit nicht.
Auf Nachfrage unserer Zeitung hatte Staatsanwalt Michael Blozik jüngst erklärt, dass es sich bei den Untersuchungen seitens der Ermittlungsbehörden um ein Todeserklärungsverfahren handle. Beendet werde dies laut Blozik erst dann, „wenn die Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind“.