27 Monate sind seit dem Verschwinden der Wandererin Scarlett S. auf dem Schluchtensteig zwischen Todtmoos und Wehr ins Land gezogen – und bis heute gibt es von der jungen Frau kein Lebenszeichen. Das bestätigt Michael Blozik, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, auf Nachfrage unserer Zeitung.

Auch der Funde einer Sonnenbrille diesen Sommer und mehrerer Knochen im Oktober, haben bislang keine näheren Erkenntnisse in der Angelegenheit erbracht.

DNA-Gutachten lässt auf sich warten

Genau genommen lässt sich bislang noch nicht hundertprozentig sagen, ob der Sonnenbrillenfund überhaupt mit der Vermissten in Zusammenhang steht. Eine Untersuchung des Gegenstands wurde in Auftrag gegeben. Jedoch: „Das DNA-Gutachten liegt noch nicht vor. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass es bald eingehen wird“, so Blozik.

Eine DNA-Untersuchung beanspruche derzeit etwa drei Monate. „Das liegt allerdings nicht an dem Aufwand für die einzelne Untersuchung, sondern an der Anzahl der Untersuchungsaufträge“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft weiter.

Sei ein DNA-Gutachten in einem Verfahren zu erstatten, in dem sich ein Beschuldigter in Untersuchungshaft befinde, werde aufgrund des besonderen Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen der Untersuchungsauftrag als „Haftsache“ gekennzeichnet und die DNA-Untersuchung vorgezogen.

„Keine objektivierbaren Lebenszeichen“

Ein solcher Sachverhalt liegt hier nicht vor. Genau genommen habe es seit Scarletts Verschwinden „keine objektivierbaren Lebenszeichen von ihr“ gegebe, bedauert Blozik. Zwar hätten Zeugen immer wieder mutmaßliche Sichtungen gemeldet.

„Es konnte allerdings nie verifiziert werden, dass es sich bei diesen Sichtungen tatsächlich um Scarlett handelte. Einzelne Meldungen stellten sich sogar nachweislich als falsch heraus.“ So lautet die ernüchternde Bilanz.

Wert des Brillenfundes kann noch nicht abgeschätzt werden

Auch die gefundene Brille sorgt bei der Staatsanwaltschaft nicht gerade für Euphorie, zumal: Objektiv betrachtet könne keine konkrete Aussage getroffen werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, noch DNA-Spuren an der Brille zu sichern.

Denn ob und wie viel DNA-Material auf die Brille angetragen worden sei, könne im Vorhinein nicht beantwortet werden, so Blozik.

Abgesehen davon dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass der Gegenstand wahrscheinlich längere Zeit in der Natur gelegen habe. Die Untersuchungen seien deswegen zwar nicht von vornherein aussichtslos – aber es könnte unter Umständen die Untersuchungen erschweren.

Knochenfunde im Suchgebiet erweisen sich als tierisch

„Nach dem Fund der Brille wurde eine Suchaktion mit einem Einsatzzug mit knapp 30 Personen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt fünf Hektar um den Fundort der Brille herum abgesucht“, schildert Staatsanwalt Blozik das weitere Vorgehen der Ermittler. Tatrelevante Funde seien dabei nicht gemacht worden.

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Im Oktober 2022 sei die Polizei außerdem nochmals dreimal vor Ort im Schluchtensteig gewesen, nachdem dort drei Knochenfunde gemeldet worden waren. Diese Knochen seien vor Ort gesichert worden, so Blozik: „Die jeweiligen Überprüfungen der Knochen ergaben jedoch, dass es sich um Tierknochen handelte.“

Todeserklärungsverfahren läuft, bis alle Ansätze ausgeschöpft sind

Die Ermittlung in dem Todeserklärungsverfahren werden seitens der Staatsanwaltschaft wohl noch eine Weile fortgesetzt. Beendet werde sie laut Blozik erst dann, „wenn die Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind“.

Auch neuerliche Suchaktionen seien laut Plan immer dann vorgesehen, wenn Hinweise auf den Verbleib einer vermissten Person gerade draußen in einem großflächigen Gelände, vorliegen.

„Bei den Vermisstenfällen ist das naturgemäß vor allem am Anfang der Fall, wenn Erkenntnisse vorliegen, wo die vermisste Person sich befinden könnte, und später bei ganz konkreten Hinweisen auf den Verbleib einer vermissten Person“, berichtet der Staatsanwalt aus Erfahrung.

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