Noch in diesem Jahr soll ein Gerichtstermin festgelegt werden, bei dem sich ein früherer Pfarrer der katholischen Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach wegen Untreue- und Betrugsvorwürfen verantworten muss. Einer der beiden Beschuldigten bezahlte einen Strafbefehl, der andere legte Widerspruch ein, seither steht eine Hauptverhandlung aus.

Was war geschehen?

Am 20. November 2020 hatte das Amtsgericht Waldshut Strafbefehle gegen zwei ehemalige Pfarrer der Seelsorgeeinheit wegen des Vorwurfes der Untreue und des Betrugs in mehreren Fällen erlassen.

Adressaten der Strafbefehle waren die einstigen Pfarrer Michael Hipp und Eckart Kopp. In einem Fall wurden Geldstrafen von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro, im anderen 35 Tagessätze zu je 70 Euro verhängt. Eckart Kopp akzeptierte den Strafbefehl, Michael Hipp legte Widerspruch ein. Seither steht eine öffentliche Hauptverhandlung aus.

Termin soll bis Jahresende feststehen

Auf wiederholte Anfragen teilte jüngst der für den Fall zuständige Richter Rafael Kania mit, dass „wegen des erheblichen Verfahrensumfangs und anderer, vorrangig zu bearbeitender Verfahren bisher kein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt wurde“. Gleichzeitig versicherte Rafael Kania, „dies wird voraussichtlich bis Jahresende geschehen“. Anzeige erstattet wurde bereits im Januar 2019, nachdem Fehlbeträge in den Kirchenfinanzen aufgedeckt worden waren.

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