Schöffen – oder auch Laienrichter – werden für fünf Jahre gewählt. Wer Schöffe wird, muss das Amt ausüben. Denn: Es handelt sich um eine Bürgerpflicht. „Da kommt man dann auch nicht so einfach wieder raus“, weiß Richterin Stefanie Hauser.
Sie ist Vorsitzende des Schöffengerichts in Bad Säckingen und schätzt die ehrenamtliche Unterstützung: „Schöffen geben mir wichtige Rückmeldungen und bringen einen anderen Blickwinkel mit in die Juristerei.“
Die Aufgaben der Laienrichter
Laienrichter sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in Gerichtsverhandlungen einbringen. Wie auch die Berufsrichter sind sie dabei zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Aktuell gibt es in Bad Säckingen zwölf Hauptschöffen und sechs Hilfsschöffen. Immer dienstags begleiten zwei Schöffen eine Verhandlung.
„Schöffen haben vor der Verhandlung keine Kenntnis über den Fall. Erst kurz vorher bekommen sie den Anklagevorwurf“, erklärt Hauser. Sinn und Zweck des Ganzen sei, dass Laienrichter möglichst unbeeinflusst in die Sitzungen gehen sollen.
Es gelte der Unmittelbarkeitsgrundsatz: Nur was Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, dürfe in das Urteil vor Gericht mit einfließen.
Schöffen brauchen ein dickes Fell
„Es gibt einfach ein paar Dinge, die sollten jedem bewusst sein, der Schöffe werden möchte“, so die Richterin. Zu Gerichtsverhandlungen gehöre eben auch, dass Beweismaterial gesichtet werden müsse. Schwierig werde das vor allem bei kinderpornografischen Inhalten.
„Ich habe eine Mutter als Schöffin, die wegen solcher Bilder während einer Verhandlung aufgesprungen und nach draußen gerannt ist.“ Keine einfache Situation. Trotzdem müsse jeder Schöffe jederzeit damit rechnen. Hauser empfiehlt: „Das darf man dann nicht so sehr an sich ran lassen.“
Verläuft die Verhandlung reibungslos, entscheiden die beiden Schöffen gemeinsam mit dem hauptamtlichen Richter während der Beratung über die Frage der Strafzumessung. „Es geht darum, den Sachverhalt festzustellen und die Schuldfrage zu klären“, sagt Stefanie Hauser. „Den Strafrahmen müssen Schöffen nicht kennen, darüber klärt der zuständige Richter auf.“
Über das Urteil entscheidet dann schlussendlich die Mehrheit. In der Theorie können die beiden Schöffen den Richter überstimmen, das habe Stefanie Hauser aber noch nie erlebt. „Ich glaube, das ist einfach eine Frage der Kommunikation.“