In der Diskussion um die Überdeckelung im Abschnitt fünf der Autobahn 98 zwischen Karsau und Minseln bleibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei seiner Position: Bislang lägen keine Unterlagen vor, die ausreichend begründen, warum die 79 Meter lange Überdeckelung nicht genehmigungsfähig wäre. So die Antwort des BMVI auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Christoph Hoffmann.
In der Fragestunde im Bundestag vergangene Woche habe er von der Regierung wissen wollen, schreibt Hoffmann (FDP) in einer Mitteilung, ob es zu weiteren Verzögerungen im Abschnitt fünf der A 98 kommen werde. Das BMVI hatte sich für den ursprünglich geplanten 79 Meter langen Tunnel – beziehungsweise Überdeckelung – ausgesprochen.

Die Planfeststellungsbehörde hält diese Version nicht für genehmigungsfähig – und gibt an, die Informationen an das BMVI weitergeleitet zu haben. Hoffmann fragte, wie die Regierung die lokal präferierte Überdeckelung von 390 Metern Länge bewertet, zu der sich die Stadt mit einer im Gemeinderat beschlossenen Resolution bekannt hat.
Das BMVI habe 2015 der 79 Meter langen Überdeckelung zugestimmt, lautet die Antwort von Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium. „Bis jetzt liegen dem BMVI keine Unterlagen vor, die hinreichend begründen, dass eine 79 Meter lange Überdeckelung der A 98 nicht genehmigungsfähig sei“, schreibt Bilger.
Die seit Januar zuständige Autobahn GmbH des Bundes habe Gespräche mit der Planfeststellungsbehörde, angesiedelt beim Regierungspräsidium Freiburg, geführt. „Auch das BMVI ist in offenen und konstruktiven Gesprächen mit Vertretern aus der Region“, so Bilger. Bei einem Termin im März mit Vertretern der Stadt und der BI Tunnel Karsau-Minseln hatte Bilger gesagt, das BMVI werde der längeren Überdeckelung zustimmen, sollten die 79 Meter aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein.