250 Euro Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit wegen verbotenen Besitzes eines sogenannten Einhandmessers erhielt die 42-jährige Angeklagte am Ende des dritten Prozesstages am Schöffengericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Amtsrichterin Stefanie Hauser.
Angeklagt war sie ursprünglich der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, weil sie im Oktober 2021 in einer Wehrer Gaststätte einem 50-jährigen Mann mit diesem Messer eine 13 Zentimeter lange Narbe quer über das Gesicht zugefügt haben sollte.
Bis zuletzt blieben die Schilderungen der angeklagten 42-jährigen gelernten Fleischwarenverkäuferin und des geschädigten 50-jährigen Haustechnikers widersprüchlich. Der Handwerker, ein eher flüchtig Bekannter der Angeklagten, habe ihr mit kleinen Handwerksleistungen bei der Einrichtung ihrer Wohnung geholfen. Den geforderten Lohn von rund 200 Euro für seine Dienstleistungen soll sie ihm schuldig geblieben sein.
Widersprüchliche Zeugenaussagen
Schon die Beweisaufnahme an den vorausgegangen Verhandlungstagen gestaltete sich zu einem schier unlösbaren Knoten, zu widersprüchlich und vage waren auch die zahlreichen Zeugenaussagen. Mehrere Zeugen waren zwar am Tatabend anwesend, konnten jedoch am Ende wenig Konkretes zum Tathergang beitragen, zum Teil wegen Erinnerungslücken oder wegen Missdeutungen.
Auch die Bedrohung eines Ehepaares zwei Jahre zuvor, bei dem die Angeklagte mit einem Messer auf die Ehefrau losgegangen sein soll, entpuppte sich durch die klare Aussage des Gastwirtes als nicht haltbar, vielmehr sagte der Wirt glaubhaft aus, dass die 42-Jährige gelernte Fleischfachverkäuferin einen Holzstößel zur Herstellung von Cocktailgetränken in der Hand gehabt habe und in Richtung der Ehefrau gedroht habe.
Zweifel an Aussagen des Nebenkläger
Hingegen gab es einige Zeugenaussagen, die den geschädigten Nebenkläger dahingehend belasteten, dass er in der Vergangenheit die Angeklagte direkt und bei Dritten verbal übel nachgeredet haben soll. Der vom Nebenkläger vorgebrachte Brandanschlag, den die 42-jährige angeblich an seinem Auto verübt haben soll, konnte während den Verhandlungstagen nicht erhärtet werden. Somit blieben am Ende erhebliche Zweifel an den Vorwürfen der vorsätzlichen Aggressivität durch die Angeklagte. Auch der im Raum gestandene Angriff des Nebenklägers, der mit einem abgebrochenen Bierglas auf die Täterin losgegangen sein soll, konnte in dem Verfahren nicht bewiesen werden.
Richterin Stefanie Hauser erörterte plakativ vor den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, dem Verteidiger der Angeklagten und dem Anwalt des Nebenklägers die wirre und unklare Situation, über die das Gericht nun zu befinden habe. Im Raum stehe möglicherweise eine klassische Notwehrsituation, bei der die Angeklagte überzogen und unverhältnismäßig reagiert habe.
Staatsanwältin fordert 15 Monate auf Bewährung
„Wir müssen uns bildhaft vorstellen, als außenstehende Betrachter die Situation zu sehen und selbst die Frage stellen, wie jeder einzelne reagiert hätte“, so Amtsrichterin Stefanie Hauser in ihren Ausführungen. In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Anne Mehring für die Angeklagte eine Haftstrafe von 15 Monaten mit Bewährungszeit von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 1500 Euro, wich aber von der ursprünglichen Anklage der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der schweren Körperverletzung ab.
Der Verteidiger des Nebenklägers Patrick Steiger forderte hingegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Das umfangreiche Plädoyer von Verteidiger Waldemar Efimow endete mit der Forderung auf Freispruch für seine Mandantin. Nach längerer Beratung der Richterin mit den beiden Schöffen entschied das Gericht am Ende zugunsten der Angeklagten. Am Ende des Tage blieb somit eine Verurteilung hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit wegen des Mitführens eines verbotenen Messers, die mit einer Geldbuße von 250 Euro belegt wurde.