Derzeit finden sich im Landkreis Waldshut wieder Zettel in vielen Briefkästen. Unter Überschriften wie „Achtung, wir sammeln kostenlos“ oder „Altkleidersammlung“ wird dazu aufgefordert, die genannten Gegenstände zur Abholung bereitzustellen. Doch meist handelt es sich in diesen Fällen um illegale Sammlungen, wie das Amt für Abfallwirtschaft informiert.
1. Wie erkennt man illegale Sammlungen?
Bei mit Handzetteln angekündigten Straßensammlungen, bei denen nur der Termin (und ggf. eine Mobilfunknummer) angegeben sind und weitere Angaben fehlen, handelt es sich meist um nicht angezeigte gewerbliche Sammlungen.
2. Warum müssen Sammlungen genehmigt werden?
Tatsächlich müssen solche Sammlungen aber laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde vorab angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass die eingesammelten Gegenstände oder Materialien fachgerecht entsorgt werden.
3. Welchen Zweck verfolgen die unangemeldeten Sammler?
„Ziel der illegalen Sammlungen ist, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. Die weniger oder nicht lohnenden Dinge würden daher in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen oder gar in der freien Natur entsorgt werden.
4. Wie sieht es bei Elektrogeräten aus?
Die Sammlung von alten Elektrogeräten durch private Sammler ist laut Landratsamt generell verboten. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seien ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) sowie die Hersteller und Vertreiber zur Erfassung dieser Geräte zur Entsorgung befugt. Die Geräte würden über die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung EAR) zurückgenommen und fachgerecht recycelt.
5. Wie sollten Bürger nun reagieren?
Der Landkreis Waldshut appelliert an die Bürger, keine Abfälle und vor allem keine alten Elektrogeräte an unseriöse Sammler abzugeben, sondern diese ordnungsgemäß und umweltgerecht nach den Vorgaben des Landkreises zu entsorgen. Der Landkreis Waldshut ruft dazu auf die angebotenen Entsorgungs- und Rücknahmesysteme für Wertstoffe, beispielsweise die Deponie Lachengraben, die Recyclinghöfe, sowie die Schadstoff-, Schrott-, Papier- und Sperrmüllsammlungen und den Gelber Sack zu nutzen.