Mit einem blauem Auge davon kam ein 34-jähriger Wehrer vor dem Lörracher Amtsgericht davon: Fast zwei Jahre Haft forderte die Staatsanwältin für die Beschaffung, den Besitz und die Inverkehrbringung von gut 2000 Euro Falschgeld im Jahr 2020. Am Ende der Verhandlung durfte der Beschuldigte dann aber mit einer Bewährungsstrafe, einer Geldbuße und mahnenden Worten von Richter Münch nach Hause gehen.
Zufallsfund in einer Werkstatt
Es war ein Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung vor drei Jahren: In einem abgeschalteten Kühlschrank in der Werkstatt des Angeklagten fanden die Beamten eine Schachtel mit 101 falschen 20-Euro-Scheinen. Eigentlich wurde wegen eines Betrugsverdachts ermittelt, weil der Automechaniker online Autoteile angeboten, den Kaufpreis auch erhalten, aber die Teile nicht verschickt hatte. Dafür wurde der Mann 2021 in Bad Säckingen zu drei Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt.

An die Blüten will der bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestrafte Wehrer zufällig beim Verkauf von Autoteilen gekommen sein. Völlig anhnunsglos sei er gewesne, so der Angeklagte. Erst sei ihm nichts an den Scheinen aufgefallen, mit einer Note hatte er sogar nachweislich bei einer Tankstelle bezahlt. Dann seien ihm aber Zweifel gekommen und er habe die Scheine getestet.
Blüten landen in einem Kühlschrank
Zur Polizei habe er mit seiner Erkenntnis und dem Falschgeld aber nicht gehen wollen – einem verurteilten Betrüger glaube man nicht, so seine Ansicht. Stattdessen gab er das Falschgeld einem Mitarbeiter mit der Bitte, dieses zu entsorgen. Dies hatte er aber unterlassen, sondern die Blüten in einem Kühlschrank verstaut.
An dieser Stelle setzte Richter Münch mit seiner Urteilsbegründung an. Denn zwar gäbe es keinerlei Hinweise, dass sich der Angeklagte das Falschgeld tatsächlich aktiv und wissentlich beschafft habe oder dass er es sogar selbst hergestellt habe. Auch dass er mit einem falschen 20-Euro Schein unwissentlich bezahlt habe, sei möglich – die als Zeugin geladene Kriminalbeamtin bestätigte, dass die Fälschungen so gut seien, um auf den ersten Blick zu täuschen.
Noch einmal Bewährung für den Angeklagten
Aber dadurch, dass er das Falschgeld weitergegeben habe, ohne zu prüfen, was anschließend damit geschah: „Damit haben sie eine mögliche Inverkehrbringung billigend in Kauf genommen,“ so Richter Münch. Und so ergänzte das Gericht das Säckinger Urteil auf nun insgesamt sechs Monate auf Bewährung und erhöhte die Geldbuße auf 1000 Euro.
Dabei hatten der Richter und die beiden Schöffen auch die günstige Sozialprognose im Blick: Mittlerweile befindet sich der 34-Jährige in einem soliden Angestelltenverhältnis und hat den Kontakt zum früheren Freundeskreis eingestellt. Trotzdem musste der Richter noch mahnende Worte sprechen: Die Geldbuße von 2021 sei bis heute nicht bezahlt. „Ich empfehle Ihnen, diese nun bald zu begleichen sonst droht doch Haft.“