Die Sorge vieler Verbraucher vor steigenden Energiepreisen wird auch zu unlauteren Zwecken ausgenutzt. Unbekannte rufen Strom- und Gaskunden am Telefon zu Hause unter dem Vorwand an, einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu bewerkstelligen. Die Polizei warnt davor, am Telefon Geschäfte abzuschließen oder Daten preiszugeben.
Laufenburger Rentner gibt am Telefon Kunden- und Zählernummer an
Von einem solchen unseriösen Anruf berichtet einer unserer Leser aus Laufenburg. Der Rentner erhielt telefonisch Nachricht von einer angeblichen „Energie-Ausgleichsstelle“. In Laufenburg hat die Energiedienst Holding zum Jahreswechsel die bisherigen Stromkunden der Stadtwerke übernommen.
Der Mann vermutete einen Zusammenhang des Anrufs mit dem Wechsel. Er gab deshalb dem Unbekannten seine bisherige Kundennummer und seine Zählernummer an.
Polizei: „Eine seit Jahren gängige Masche“
Mathias Albicker, der für den Landkreis Waldshut zuständige Sprecher der Polizeidirektion Freiburg, derlei Anrufe nur zu gut: „Es handelt sich um eine seit Jahren gängige Masche sogenannter unerlaubter Werbeanrufe, die regelmäßig in immer wieder veränderten Begehungsformen bei der Polizei gemeldet werden.“
Wie sollen Sie sich bei Werbeanrufen verhalten?
Ziel des Anrufs sei, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, den Telefon-, Gas- oder Stromanbieter zu wechseln, sagt Polizist Albicker. Die Anrufer erfragten dabei auch persönliche Daten unter anderem die Kontodaten.
Werbeanrufe dürfen nicht gegen den Willen des Kunden erfolgen
Unerlaubte Werbeanrufe seien zwar verboten und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen, so Albicker. Das schrecke aber viele zumeist unseriöse Unternehmen nicht ab. Die Zahl der Beschwerden bei der Polizei über unerlaubte Werbeanrufe reiße nicht ab. Im Landkreis Waldshut werden jeden Monat ein gleichgelagerter Anruf der Polizei gemeldet.
Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor. Albicker: „Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen.“ Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschten sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.
Auch am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig
Was viele nicht wissen: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind rechtlich grundsätzlich gültig. Energielieferverträge allerdings dürfen nach einer Änderung des entsprechenden Gesetzes seit dem 27. Juli 2021 nicht mehr telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden. Ein neuer Energieliefervertrag kann am Telefon nur besprochen werden, um wirksam zu werden, muss er in Textform per Brief, Fax, E-Mail oder SMS abgeschlossen werden.
Wer eine Auftragsbestätigung erhält – auch wenn er vielleicht nur der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat – sollte sofort handeln, rät die Polizei. Verbraucherverträge können innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Widerrufs per Brief, Fax, E-Mail oder SMS – der aber nachgewiesen werden muss.
Wenn Kontodaten mitgeteilt wurden, sollten unbedingt regelmäßig die Kontobewegungen überprüft und gegebenenfalls Kontakt mit der Bank aufgenommen werden. In der Regel lassen sich Lastschriften zeitnah rückgängig machen.
Und wie ging es im Fall des Laufenburger Rentners weiter?
Der Laufenburger Rentner übrigens hat nach seinem großen Fehler, sensible Daten gegenüber Dritten preiszugeben, alles andere richtig gemacht: Er hat seinen bisherigen Energieversorger kontaktiert und ihn gebeten, keine Kündigung seines Vertrags durch einen anderen Anbieter zu akzeptieren. Der alte Stromversorger versah das Konto des Kunden sofort dem Vermerk, dass ein Wechsel nicht gewünscht sei. Danach informierte der Laufenburger den zuständigen Polizeiposten.
Anmerkung: Nach einer entsprechenden Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes darf seit 27. Juli 2021 ein Energieliefervertrag nicht mehr telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden. Diese Information wurde nachträglich in den Text eingearbeitet.