Wenn der Rhein wie hier bei Bad Säckingen eine Landesgrenze bildet, müssen vor allem bei Badeunfällen die Deutschen und Schweizer Rettungskräfte gut zusammenarbeiten. Erst vor zwei Wochen ereigneten sich wieder tödliche Unfälle in dem unberechenbaren Grenzfluss. Was passiert eigentlich, wenn es Alarm gibt? Wir fragten nach, wer wann zuständig ist und wie über die Grenzen hinaus zusammengearbeitet wird.
Was war passiert?
Zwei Männer, 27 und 24, springen am Freitag, 12. Juli von der Holzbrücke. Es startet eine groß angelegte Suchaktion mit über 80 Einsatzkräften. Der Ältere der beiden kam aus eigener Kraft wieder an Land. Er habe stark alkoholisiert ausgesagt, dass sich sein Kollege selbstständig ans Ufer gerettet habe. Doch ob dies tatsächlich der Fall war, bleibt zunächst unklar. Dennoch verbreitet sich zwischenzeitlich die Nachricht, dass beide Männer in Sicherheit wären. Am Montag wurde dann die Leiche des anderen Mannes bei Brennet geborgen.

Liegt hier ein Kommunikationsproblem zugrunde?
„Es gibt absolut kein Kommunikationsproblem zwischen Schweizer und Deutschen Einsatzkräften weder in dem Säckinger Badeunfall noch bei anderen Fällen“, betont Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau. Beim Säckinger Fall sei die Ursache für die Verwirrung vor Ort „das völlig unkooperative Verhalten des geretteten Verunglückten gewesen“, sagt Graser. „In solchen Fällen sind wir auf verlässliche Aussagen angewiesen, gerade weil in einem Fluss die Zeit eine so große Rolle spielt“, so der Sprecher der Kantonspolizei. Auf die unsichere Aussage des Geretteten wollten sich die Rettungskräfte aber nicht verlassen. „Da der zweite Springer nicht gesichtet wurde, suchten wir weiter“, so Felix Ihringer, Einsatzleiter der DLRG für die Landkreise Lörrach und Waldshut. Und Kreisbrandmeister Dominik Rotzinger sagt: „Durch Zeugenaussagen hat es sich verdichtet, dass auch der Zweite an Land ist und er sich nur aus Angst vor weiteren Konsequenzen nicht gemeldet hat“. Doch dies sei nur eine von mehreren Vermutungen gewesen. „Wir haben mehrere Stunden nach dem Vermissten gesucht bis seine Überlebenswahrscheinlichkeit gegen 0 ging und die Gefährdung der Einsatzkräfte stieg“, sagt Rotzinger. Er fügt hinzu: „Sobald es nähere Hinweise gegeben hätte, wären wir erneut ausgerückt.“ Doch auch an Land wurde gesucht: Die Polizei habe den Vermissten ausgeschrieben und überprüft, ob er am Wohnort sei.

Wie gut ist die Zusammenarbeit?
„Eng, harmonisch, gut“, beschreibt sie Felix Ihringer von der DLRG. „Wir differenzieren nicht zwischen Ländern, wir arbeiten auch mit gemischten Besatzungen auf unseren Booten“, sagt er. Die DLRG arbeite eng mit den Schweizer Feuerwehren zusammen und trifft sich mehrmals im Jahr zu gemeinsamen Übrungen. Ihringer findet die Zusammenarbeit nicht nur gut, er geht sogar noch weiter: „Wenn ich sehe, was wir hier machen, dann sind wir in der Zusammenarbeit weiter als viele andere und ein Vorbild für andere Regionen“, sagt er. Und: „Es wird diesbezüglich sogar neidisch auf den Hochrhein geschaut.“ Auch die deutsche Feuerwehr pflegt laut Dominik Rotzinger einen regen Austausch mit ihren Schweizer Kollegen. Er sagt: „Wir haben von unserer Leitstelle aus täglich Kontakt zur Einsatzzentrale in Aarau“. Und erst kürzlich habe es mit der Kantonspolizei einen Austausch zur Wasserrettung gegeben.
Wie läuft ein grenzüberschreitender Einsatz ab?
Bei Einsätzen wie jenem in Bad Säckingen gibt es laut Ihringer fest definierte Einsatzpläne mit der sogenannten „Alarmplanung Rhein“. Dafür sei der Rhein in verschiedene Abschnitte eingeteilt. Beim Alarm auf deutscher Seite gehe auch eine vollautomatische Meldung an die Schweizer, die daraufhin ihre Einsatzkräfte alarmieren. Die Einsatzleiter der Deutschen und Schweizer Feuerwehren, des DLRG sowie Notarzt und Polizei kommen dann zusammen und bilden eine gemeinsame Führungsgruppe. „Sie bilden die geballte Fachkompetenz und entscheiden, wie es weitergeht“, sagt Felix Ihringer. Auch Luftrettungsmittel aus der Schweiz würden hinzugezogen, um in die Wasseroberfläche schauen zu können.
Welche Herausforderung gibt es?
Nur eine Herausforderung werden die Schweizer und deutschen Einsatzkräfte immer haben: Die unterschiedlichen Funksequenzen. So komme man nicht auf einen gemeinsamen Kanal und müsse über Telefon Kontakt halten oder beim Funken direkt nebeneinander stehen, so Ihringer.
Wer ist zuständig?
Wenn auf der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz, also mitten im Rhein, ein Badeunfall passiert, geht es laut Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau zuerst darum, zu retten. Zuständig ist später dann derjenige, in dessen Land der Verunglückte wohnt. Bei Unfällen in Ufernähe, bestimmt der Unglücksort die Zuständigkeit. Laut Felix Ihringer von der DLRG gibt es bei der Wasserrettung eigentlich fünf Gesetze, die in Einklang gebracht werden müssen – von Hoheitsrechten der einzelnen Organisationen bis hin zu Verträgen zur internationalen Wasserstraße. „Doch das interessiert den Verunglückten nicht“, so Ihringer. Und so werde unkompliziert zusammengearbeitet, damit er so schnell wie möglich gerettet werden kann.