Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gelten an den Grenzübergängen zwischen der Schweiz und Deutschland klare Regeln und strikte Einreiseverbote. Doch aus triftigem Grund darf die Grenze passiert werden. Die damit verbundenen Kontrollen sorgen aber für lange Staus. Dabei kann jeder dazu beitragen, dass Verkehrsteilnehmer nicht so lange warten müssen. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.
1. Wer darf nach Deutschland einreisen?
Von der Schweiz nach Deutschland einreisen dürfen aktuell grundsätzlich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Doppelbürger (Schweiz-Deutsch) und jene, die in Deutschland einen festen Wohnsitz nachweisen können, an dem sie auch leben. Dies erklärt Katharina Keßler, Pressesprecherin der Bundespolizei, Inspektion Weil am Rhein. Berufspendler dürfen die Grenze weiterhin überqueren.
2. Was sind die Ausnahmen dieser Regelung?
Keßler nennt als Ausnahmen Menschen, die aus einem triftigen Grund einreisen müssen. Dies könnte etwa ein dringend erforderlicher Arztbesuch oder ein unaufschiebbarer Notartermin sein.
3. Welche Papiere sind nötig?
Berufspendler müssen die Pendlerbescheinigung vorzeigen. Diese bekommen sie etwa hier auf der Internetseite der Bundespolizei oder auf den Seiten ihrer Wohnsitz-Gemeinde zum Download. Die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Deutsche Staatsangehörige müssen mit ihrem Pass ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Menschen mit triftigen Gründen müssen dafür einen Nachweis vorzeigen. So müsste etwa der Notar den Termin bei ihm bestätigen oder der Arzt bescheinigen, dass der Termin medizinisch notwendig sei und nicht in der Schweiz durchgeführt werden könne. Es gebe viele Fälle, in denen es schwierig sei, den Grund nachzuweisen, erläutert Keßler.
4. Wer entscheidet, ob der Grenzübertritt erlaubt wird?
Katharina Keßler erklärt, dass die Bundespolizei keine pauschale Einreiseerlaubnis aus bestimmten Gründen ausstellt. Das bedeutet: „Wir prüfen jeden Einzelfall. Immer an dem Tag und zu dem Zeitpunkt der Kontrolle entscheiden die Beamten vor Ort.“

5. Darf man sich an der Grenze treffen?
Hier scheiden sich die Geister. Denn laut Katharina Keßler von der Bundespolizei sei ein Treffen an einem Grenzübertritt erlaubt. Matthias Simmen, Mediensprecher der Eidgenössischens Zollverwaltung, sieht das völlig anders: Es sei absolut nicht zielführend, dass Pärchen sich am Zoll treffen und somit untersagt. „Bleibt zuhause, wenn wir die Sache in den Griff bekommen wollen“, so der Apell von Simmen.

6. Wer darf in die Schweiz einreisen?
Die Einreise in die Schweiz ist nur noch Schweizer Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Für Personen, die im Gesundheitswesen oder vergleichbar wichtigen Berufen arbeiten, wurden so genannte „green lanes“, das heißt eigene Fahrspuren oder Grenzübergänge, eingerichtet. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt, wie Matthias Simmen, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, erklärt. Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit dürften ebenfalls einreisen. „Das ist etwa dann der Fall, wenn man sich in Lebensgefahr befindet“, so Simmen. „Es ist aber kein triftiger Grund, wenn meine Geliebte in der Schweiz wohnt“. Diese Maßnahme diene dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, wurden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf rund 60 größere Grenzübergänge kanalisiert. Eine Liste der offenen Grenzübergänge findet man hier. Sie wird laufend aktualisiert. „Da wir uns inmitten einer Pandemie befinden, ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unnötige Reisetätigkeiten zu unterlassen sind“, so Simmen, der damit nochmals den Ernst der Lage deutlich machen will. Denn die Zahl derer Autofahrer, die die Zollbeamten wieder zurückschicke, steige immer mehr.
7. Wie ist die Grenzüberfahrt im Zug geregelt?
Auch Züge fahren immer noch über die Grenzen. In diesen würden ebenfalls Beamte mitfahren, die die Passagiere kontrollieren, wie Keßler informiert. In Planung sei, dass Zugverbindungen, etwa durch den Jestetter Zipfel, nur noch als Verbindung von der Schweiz in die Schweiz anzubieten. Das heißt: An den deutschen Bahnhaltepunkten soll dann der Zug gar nicht erst nicht stoppen. Genauso soll dies für Fahrten von Deutschland über Schweizer Hoheitsgebiet nach Deutschland gelten. Hier sollen die Halts dann in der Schweiz vorerst wegfallen.
8. Werden immer noch geschlossene Grenzen übertreten?
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen noch Grenzen übertreten, obwohl es untersagt ist. Dazu schieben sie etwa an kleinen Übergängen die Absperrzäune beiseite. „Wir können nur appellieren, dies zu unterlassen. Das wird geahndet“, sagt Katharina Keßler von der Bundespolizei. Auch an Wanderwegen seien die Grenzübertritte verschlossen. Übertritt man die Grenzen dennoch, begeht man gemäß Paragraf 14 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden.

9. Wie lassen sich lange Wartezeiten vermeiden?
Immer wieder kommt es zu langen Staus an den Grenzen zur Schweiz. Katharina Keßler gibt Tipps, wie unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Zur Pendlerbescheinigung gehört eine Pendlerkarte. Diese sollen die Autofahrer sichtbar in die Windschutzscheibe legen.

Auch ihren Ausweis sowie alle nötigen Nachweise sollten schon vor der Fahrt durch den Zoll parat gelegt werden. „Und wenn ich es mir aussuchen kann, dann fahre ich nicht zur Pendlerzeit zwischen 7 und 9 Uhr über den Zoll“, empfiehlt Keßler.

In Waldshut arbeite man derzeit daran, die Situation zu entschärfen. In Planung sei, den LKW-Verkehr vom PKW-Verkehr zu trennen, so Keßler.
10. Wie wird das Personal organisiert?
Das Hauptzollamt Singen unterstützt die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen, informiert Mark Eferl, Pressesprecher des Hauptzollamts Singen. „Die Beschäftigten des Sachgebiets Kontrollen werden im Bezirk des Hauptzollamts Singen lageabhängig eingesetzt“, Dies sei von Konstanz bis Bad Säckingen der Fall. Somit könne es zu Personalverschiebungen kommen.