Kreis Waldshut – Gute Nachrichten gibt es für das Jobcenter Waldshut: Rund 2,34¦Millionen Euro Bundesmittel bekommt das Jobcenter in der Förderperiode 2015 bis 2020 aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Das teilen die CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt sowie die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter in Medienmitteilungen mit.
Bei dem Programm handelt es sich demnach um eine aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes finanzierte Förderung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die langzeitarbeitslos und mindestens 35¦Jahre alt sind sowie über geringe Arbeitsmarktchancen verfügen, sollen wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Dies soll unter anderem durch intensives Coaching der Arbeitnehmer und durch einen finanziellen Ausgleich der individuellen Minderleistung an den Arbeitgeber erfolgen.
Die Eingliederungsmittel im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, die den einzelnen Jobcentern zur Verfügung stehen, sind unterschiedlich hoch. Sie werden auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende verteilt. Ergänzend dazu werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen durch die sogenannte Grundsicherungsquote (Verhältnis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Bevölkerung im Alter von 15¦bis unter 65¦Jahren) berücksichtigt. Das führt dazu, dass Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit mehr Eingliederungsmittel erhalten als Gebiete mit niedriger Langzeitarbeitslosenrate.
Auf Grund hoher Beschäftigungszahlen erhält das Jobcenter Waldshut demnach deutlich weniger Eingliederungsmittel. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass Personen mit verfestigten Problemen besonders kostenintensive oder mehrere Fördermaßnahmen benötigen.
„Es ist eine Abschaffung, zumindest aber eine Optimierung des ,Problemdruckindikators‘ notwendig“, sagten Dörflinger und Schmidt. „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass dieser auf den Prüfstand zu stellen ist. Aus unserer Sicht stellt die Verteilung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, die schon deshalb nicht zu halten ist, weil die Zahl der Flüchtlinge, die SGB II Leistungen beziehen, hoch ist und davon auszugehen ist, dass sie weiter zunehmen wird“, fügten die CDU-Abgeordneten hinzu. „Das ESF-Bundesprogramm ist ein wichtiger Bestandteil des Konzepts des BMAS ‚Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern‘ zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Förderung
Das Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit wird mit rund 885¦Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (470¦Millionen Euro) und dem SGB II-Eingliederungstitel (415¦Millionen Euro) über die Jahre 2015 bis voraussichtlich 2020 finanziert. Laut der Pressemitteilung beteiligen sich insgesamt 342¦Jobcenter an dem Programm. Die Jobcenter beabsichtigen, in einer ersten Phase rund 24¦100¦Langzeitarbeitslose in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung:Nummer 030/221¦91¦10¦03, Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr.