Unter Androhung eines hohen Zwangsgeldes hat das Landratsamt nun den Weiterbetrieb der bestehenden Pflanzenkläranlage untersagt, per sofort. Damit wird es wohl ein Fall fürs Verwaltungsgericht, denn der Betreiber will sich die Stilllegung der funktionierenden Anlage nicht gefallen lassen.
Im Dezember hatte Matthaei selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, just bei dem Ingenieurbüro, das auch die beiden kommunalen Pflanzenkläranlagen in Kühlenbronn und Fischenberg betreut. Vergleicht man den Bescheid des Landratsamtes mit diesem Gutachten, entsteht der Eindruck, dass zwei völlig verschiedene Anlagen untersucht worden sind.
Während die Experten des Fachingenieurbüros aus Münzenberg von einer privaten Pflanzenkläranlage sprechen, die alle Auflagen erfüllt, lässt die Umweltbehörde kein gutes Haar daran. Einzig in der Begründung für eine vierjährige Tolerierung des Weiterbetriebs der Anlage schreibt das Amt rückblickend, „dass sich die Anlage damals in einem optisch guten und gepflegten Zustand befand“.
In einer Stellungnahme erklärt das Landratsamt jetzt hingegen: „Allerdings wurden bei einer Untersuchung 2015 erhöhte Ablaufwerte für Stoffe, die sauerstoffzehrend und nährstoffbelastend auf das Gewässer wirken, im geklärten Wasser festgestellt.“
Weiter schreibt sie: „Auch die Dichtigkeit der Folie im Pflanzenbeet ist nach 25 Jahren nicht mehr gewährleistet.“ Im Gutachten des Fachingenieurs hieß es dazu: „Das Beet ist durch eine Folie abgedichtet. Am permanenten Aufstau des Wassers im Beet ist zu erkennen, dass sie tatsächlich komplett dicht ist.“
Die Behörde verweist darauf, dass ein gesicherter Abbau von allen anfallenden Schadstoffen der häuslichen Abwässer nur bei einer vertikal durchströmten Biokläranlage gegeben sei. Gegensätzlich klingen die Einschätzungen der ökologischen Bedeutung der Biokläranlage, die knapp hinter der Passhöhe am Kreuz von Sallneck ein „Entstehungsgewässer“ speist.
Hatte der Gutachter noch davor gewarnt, dass in den aktuell trockenen Sommern eine Versorgung des Feuchtgebietes im Graben nicht mehr gegeben sei, wenn die Pflanzenkläranlage stillgelegt wird, zieht die Umweltbehörde bei gleichen Voraussetzungen andere Rückschlüsse. Sie schreibt: „Zudem ist durch das sich verändernde Klima, insbesondere in den Sommermonaten, mit gänzlichem Trockenfallen des Einleitungsgewässers zu rechnen.“
Landratsamt-Sprecher Torben Pahl ergänzt: „Wie bereits in meiner letzten Antwort geschrieben, ist dies insbesondere von Bedeutung, da das Wasser in ein besonders schützenswertes Entstehungsgewässer eingeleitet wird, bei dem Verunreinigungen vermieden werden sollten.“
Abschließend die Beurteilungen des nun geforderten Anschlusszwanges an das bestehende Abwasserrohr. Hier hatte der von Matthaei beauftragte Gutachter festgehalten: „Der Anschluss des Grundstücks an die zentrale Kanalisation wäre mit unverhältnismäßig hohem Bauaufwand verbunden.“ Das Landratsamt schreibt dazu: „Der Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation verursacht beim Antragsteller keinen unverhältnismäßig hohen Aufwand.“ Pahl präzisiert: „Rein technisch betrachtet ist es so, dass Herr Matthaei im freien Gefälle ohne Pumpen in die bestehende kommunale Hebeanlage einleiten kann. Die Distanz zum Anschluss an die kommunale Kanalisation beträgt zudem wenige Meter.“
Für Matthaei ist klar: Der Einsatz einer Fäkalienhebeanlage kommt für ihn nicht in Frage. Da er nun den behördlichen Bescheid in Händen hält, soll das Verwaltungsgericht entscheiden.