In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Jestetten ist die Besteuerung der Wetteinsätze behandelt worden. Günther Vollmer bekam das Wort von Bürgermeister Dominic Böhler übertragen und zitierte folgenden Satz: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Vollmer erklärte, wie es dazu kam, dass die Satzung der Wetteinsatzbesteuerung unzulässig ist und aufgehoben werden muss.

  • Satzung wird aufgehoben: Grundsätzlich haben Gemeinden das Recht, Steuern zu erheben. Die Gemeinde Jestetten, wie weitere Gemeinden in ganz Deutschland, haben jetzt das Problem, dass das Bundesverwaltungsgericht die vor fünf Jahren als sicher geltenden Steuereinnahmen, über die man sich keinerlei Gedanken machen müsse, für rechtswidrig erklärt hat. Die Gemeinde Jestetten steht jetzt einem Rückzahlungsbetrag in niedriger sechsstelliger Höhe gegenüber. Die Beiträge, die zwischen Januar 2020 und August 2022 eingenommen wurden. Laut Bundesverwaltungsgericht ist die Wetteinsatzsteuer der Wettbürosteuer zu ähnlich und gleichartige Steuern sind nicht rechtens. Es dürfen regionale Steuern erhoben werden, aber nur solche, die es sonst nicht gibt. Der Gemeinderat hat die Aufhebungssatzung rückwirkend zum 1.1.2020 einstimmig genehmigt und beauftragt damit die Verwaltung, die eingenommenen Wettbürosteuern zuzüglich Verzinsung zurückzuzahlen.
  • Sanierung der Grundschule: Für die Sanierung der Grundschule Altenburg stand die Vergabe des Gewerks Holzfenster an. Die Fenster der Grundschule sind, wie in einer früheren Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, auszutauschen. Da nach der öffentlichen Ausschreibung im März keine Angebote eingingen, schrieb das Architekturbüro Bachmann drei Firmen an, worauf zwei Angebote zurückgekommen sind. Die Firma Fensterbau Meier aus Jestetten gab das günstigste Angebot ab. In dieser Sitzung wurde die Vergabe einstimmig an die Firma Meier bestimmt. Die Arbeiten werden in den Sommerferien in den Klassenzimmern begonnen, um nach den Ferien in diesen fertig sein zu können. Die Arbeiten im Flur können während des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Die Gemeinde hat sich für Holzfenster entschieden, da eine Anpassung an Vorhandenes mit Holz einfacher ist und das Fassadenbild erhalten bleiben soll.
  • Schöffenwahl: Wie schon des Öfteren in dieser Tageszeitung zu lesen war, werden für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 neue Schöffen an den Amtsgerichten gesucht. Auch in Jestetten wurden in der Gemeinderatssitzung aus den neun eingegangenen Bewerbungen per geheimer Wahl die fünf Personen ausgewählt, die dem Amtsgericht vorgeschlagen werden. Auf der Vorschlagliste stehen, der Anzahl der Stimmen entsprechend aufgeführt: Irmgard Bäume, Heike Raif, Marianne Fink, Stefanie Cox-Kübler und Horst Griesser. Die Liste wird zeitnah an das Amtsgericht weitergeleitet. Als Jugendschöffen haben sich bei der Gemeinde Stefanie Cox-Kübler und Marianne Fink beworben. Diese zwei Namen werden an das Jugendamt weitergegeben, da dieses für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen zuständig ist. Die getroffene Auswahl wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, bei einer Enthaltung. Aus den Vorschlaglisten werden im Herbst 2023 durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen Schöffen gewählt.