Der Bauantrag für ein Werkstattgebäude mit Lagercontainer und überdachtem Freilager in der Hohenkrähenstraße ist auf der Tagesordnung des Gemeinderats Jestetten gestanden. Der Gemeinderat hatte bei dem Antrag auf Befreiung von der Begrünung der Dachfläche neu zu entscheiden. Im Februar 2022 hatte der Gemeinderat der Befreiung von der Dachflächenbegrünung zugestimmt, dies wurde bei dem erneuten Bauvorhaben wieder beantragt und einstimmig genehmigt.

Ein weiterer Bauantrag, der in der vorherigen Gemeinderatssitzung abgelehnt wurde, weil Fakten ohne Genehmigung geschaffen wurde, stand erneut auf der Tagesordnung. Der Bauherr beantragte nachträglich die Befreiung bezüglich der Farbgebung der Fassade, der Größe der Werbeschilder und der Beklebung der Glasflächen. Der Gemeinderat machte es sich nicht leicht und diskutierte über das Für und Wider. Ratsmitglied Jürgen Oswald gab den Hinweis, dass das Gremium vor etlichen Jahren eine Satzung für die Gestaltung der Ortsmitte verabschiedet hatte. Dies hätte man sich sparen können, wenn bei jedem neuen Antrag eine Befreiung erlaubt wird.

Der Bauherr argumentierte mit dem Wiedererkennungswert seiner Filialen. Eine Abstimmung über alle beantragten Befreiungen lehnte der Gemeinderat ab, stattdessen wurde über jeden einzelnen Punkt separat abgestimmt. Beim Antrag auf Befreiung vom Verbot zum Bekleben der Glasfläche zur Abschirmung der Personalräume stimmte der Gemeinderat mit zehn Stimmen dafür, mit sieben Stimmen dagegen und es gab eine Enthaltung. Somit darf die Glasfläche beklebt werden.

Der Antrag auf freie Farbgestaltung der Fassade – Waldgrün ist erwünscht und wurde bereits aufgebracht – wurde mit zwei Ja-, 14 Neinstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Die Farbe ist zu entfernen. Bezüglich der Größe der Werbetafeln, die an drei Stellen des Gebäudes angebracht werden sollen, stimmte der Gemeinderat mit zwei Enthaltungen, zwei Ja- und 14 Neinstimmen dagegen.