Der Gemeinderat hat am Montag die Hundesteuer verdoppelt. Ab dem kommenden Jahr müssen Hundehalter 200 statt wie bisher 100 Euro für den ersten Hund zahlen, jeder weitere Hund kostet wie bisher ebenfalls 200 Euro. Die Zwingersteuer beträgt das Zweifache, also 400 Euro, für Kampfhunde ist das Fünffache, also 1000 Euro, fällig. Bürgermeister Carsten Quednow brachte die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer auf Anregung aus dem Gemeinderat auf den Tisch.
Beschwerden über Hunde und ihre Hinterlassenschaften
Laut seiner Aussage befinden sich derzeit 240 Hunde in der gesamten Gemeinde. Einige wenige sind als Wachhunde steuerbefreit, Kampfhunde sind derzeit keine registriert. „Seit der letzten Erhöhung des Steuersatzes im Jahr 2010 ist die Anzahl der Hunde in der Gemeinde im Schnitt um zehn Hunde pro Jahr angestiegen, aber auch die Beschwerden gehen nach oben“, berichtete Quednow am Montag. „Die Hundesteuer soll die Hundehaltung eindämmen“, so der Bürgermeister. Deshalb handle es sich dabei nicht um eine „Einnahmequelle, sondern um eine Lenkungssteuer“.
Entsorgung kostet
Hinzu kommt, dass die Infrastruktur zur Beseitigung von Hundekot – Robidogs mit Plastikbeuteln und Mülleimer – Kosten verursacht, ebenso die wöchentlichen Leerungen der Eimer. „Dieses Versorgungsnetz wird auch in Zukunft weiter ausgebaut werden müssen“, sagte Quednow. Er unterbreitete Vorschläge: Erhöhung der Hundesteuer auf 365 Euro pro Ersthund, „das würde einen Euro pro Tag bedeuten“. Oder 240 beziehungsweise 200 Euro. Eine Verdoppelung für weitere Hunde, wie bisher üblich, sah er nicht vor, sodass „alle Hunde gleichberechtigt sind“. Zudem würde der Verwaltungsaufwand sinken – für Gemeinderat Herbert Nägele nachvollziehbar: „Für die Verwaltung ist es nicht möglich, zu kontrollieren, was ein Erst-, Zweit- oder Dritthund ist“, erklärte er, „deshalb bin ich dafür, dass für jeden Hund dieselbe Steuer erhoben wird.“
Norbert Lüttin sagte mit Blick auf die Hundesteuereinnahmen (24 000 Euro im Jahr): „Die Wartung frisst die Hundesteuer auf.“ Mit Mehreinnahmen könnten zusätzliche Robidogs installiert werden, so Lüttin. Claudia Huber, Roland Mutter und Eva Rippel waren gegen eine Erhöhung. Mutter sagte: „Mit einer Erhöhung schießen wir am Ziel vorbei. Das Doppelte ist eine Bestrafung. Wir sind jetzt schon über Schnitt.“ Und Eva Rippel: „Mit einer Erhöhung ist das Problem nicht gelöst.“
Matthias Eschbach und Roland Lauber argumentierten in die andere Richtung: „Was entlang der Wiesen liegt, ist enorm“, berichtete Eschbach, Lauber fand: „Wir sollten uns den guten Ruf, dass wir eine hohe Hundesteuer haben, beibehalten.“ Bei vier Gegenstimmen nahm der Gemeinderat den Vorschlag, 200 Euro pro Hund ab dem 1. Januar 2019 zu verlangen, mehrheitlich an.
"Hundesteuer verfolgt Lenkungszwecke"
Michael Swientek, Pressesprecher am Landratsamt Waldshut, beantwortet Fragen zur Hundesteuer.
Herr Swientek, wer bestimmt, ob in einer Gemeinde eine Hundesteuer erlassen wird und in welcher Höhe?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer, zu deren Erhebung die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG). Hierzu hat die Gemeinde eine Satzung zu erlassen, in der insbesondere der Kreis der Steuerschuldner, der Steuergegenstand, der Maßstab und der Steuersatz sowie Entstehung und Fälligkeit der Steuer bestimmt werden. Für Satzungsbeschlüsse ist nach der Gemeindeordnung allein der Gemeinderat zuständig.
Wozu dient die Hundesteuer in den Gemeinden im Landkreis Waldshut?
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass „die Hundesteuer seit jeher nicht nur der Erzielung von Einnahmen (dient). Vielmehr werden mit ihr zulässigerweise auch Lenkungszwecke verfolgt, weil sie auch aus ordnungspolitischen Zwecken zur Eindämmung der Hundehaltung und der damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit (z. B. Verschmutzung von Gehwegen, Kinderspielplätzen usw. Gefährdung von Kindern, Fußgängern, Lärmbelästigungen) erhoben wird.“
Kann jede Gemeinde selber bestimmen, wie hoch die Hundesteuer ausfällt? Gibt es Obergrenzen bezüglich der Höhe der Hundesteuer?
Die Gemeinde beziehungsweise der Gemeinderat kann grundsätzlich selbst bestimmen, in welcher Höhe Hundesteuer erhoben wird. Bei der Festlegung der Steuersätze ist dem Satzungsgeber ein großer Ermessensspielraum eingeräumt. Begrenzt wird dieser durch die Grundsätze des Rechtsstaats und die Grundrechte. Damit sind Steuern dann unzulässig, wenn sie erdrosselnde Wirkung haben.
Gibt es eine einheitliche Richtlinie oder eine Empfehlung an die einzelnen Gemeinden bezüglich der Höhe der Hundesteuer im gesamten Landkreis Waldshut?
Es gibt keine einheitliche Richtlinie oder Empfehlung. Die Entscheidung über die Höhe der Hundesteuer fällt allein in die Kompetenz des Gemeinderats.